Pallade Veneta - Ifo-Institut: Bildungschancen stark von Elternhaus abhängig

Ifo-Institut: Bildungschancen stark von Elternhaus abhängig


Ifo-Institut: Bildungschancen stark von Elternhaus abhängig
Ifo-Institut: Bildungschancen stark von Elternhaus abhängig / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Bildungschancen sind in Deutschland weiterhin stark von der Bildung der Eltern abhängig. Wie eine am Dienstag vorgestellte Studie des Ifo-Instituts zeigt, variiert die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, je nach familiärem Hintergrund zwischen einem Fünftel und vier Fünfteln. Ein weiterer entscheidender Faktor ist demnach neben der Bildung der Eltern auch deren Einkommen.

Textgröße ändern:

Die Wahrscheinlichkeit eines Gymnasialbesuchs bei einem Kind mit alleinerziehendem Elternteil ohne Abitur aus dem untersten Einkommensviertel und mit Migrationshintergrund liegt den Angaben zufolge bei 21,5 Prozent. Dagegen beträgt sie 80,3 Prozent, wenn ein Kind mit zwei Elternteilen mit Abitur aus dem obersten Einkommensviertel und ohne Migrationshintergrund aufwachse.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) bezeichnete bei der Vorstellung der Untersuchung das Thema Bildungschancen als "Kitt der Gesellschaft". Bildungsgerechtigkeit sei ein Gebot der Volkswirtschaft, aber auch eines "des sozialen Friedens". Die Ministerin plädierte für einen "Schulterschluss zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Wissenschaft", um für Chancengleichheit zu sorgen.

Der Leiter des Ifo-Zentrums für Bildungsökonomik, Ludger Wößmann, forderte von der Politik, Kinder aus benachteiligten Verhältnissen "gezielt zu fördern", etwa durch "kostenfreie Nachhilfe- und Mentoring-Programme". Zudem sei es wichtig, besonders qualifizierte Lehrkräfte für Schulen mit vielen benachteiligten Kindern zu gewinnen, zum Beispiel durch attraktivere Gehälter. Außerdem forderte Wößmann, den frühkindlichen Kita-Besuch für benachteiligte Familien flächendeckend kostenfrei zu stellen und Familien bei der Suche nach Betreuungsplätzen zu unterstützen.

Die Daten für die Studie stammen laut dem Ifo-Institut aus dem Mikrozensus von 2019. Das Institut will den "Chancenmonitor" künftig jährlich veröffentlichen und dabei noch weitere Faktoren - etwa regionale oder geschlechterspezifische Unterschiede - einbeziehen.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: