Pallade Veneta - Karlsruhe verhandelt Ende Juni über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis

Karlsruhe verhandelt Ende Juni über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis


Karlsruhe verhandelt Ende Juni über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Karlsruhe verhandelt Ende Juni über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis / Foto: Tobias Schwarz - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende Juni in Karlsruhe mündlich über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie enthalten darf. Den Verhandlungstermin setzte das Gericht am Mittwoch auf den 28. Juni fest. Es geht um die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten aus Bayern. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)

Textgröße ändern:

Ihnen allen wurde ärztlich bescheinigt, dass sie Legasthenie haben. Das ist eine Lese- und Rechtschreibstörung. Bei der Abiturprüfung wurde deshalb ihre Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen nicht bewertet. Die Schulverwaltung vermerkte das in den Abiturzeugnissen.

Dagegen zogen die Abiturienten vor Gericht. Die Fälle gingen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses entschied 2015, dass die Abiturienten keinen Anspruch auf Streichung des Hinweises im Abiturzeugnis hätten.

Gegen diese Entscheidung wandten sich die Abiturienten mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, bemängeln sie Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit.

L.Barone--PV

Empfohlen

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Makler Service AG: Wie Weiterbildung die Qualität in der Immobilienbranche steigert

Die Immobilienbranche befindet sich im Umbruch: Qualifizierte Aus- und Weiterbildungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Die Makler Service AG gilt dabei als Impulsgeber. ...

Textgröße ändern: