Pallade Veneta - Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus

Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus


Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus
Urteil: Ohne Betreuungsplatz für Kind keine Bonusmonate bei Eltergeld Plus / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Wenn Eltern für ihr Kind keinen Betreuungsplatz finden, können sie auch die vier zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonate des Elterngeld Plus nicht bekommen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Ob in einer solchen Konstellation wegen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ein Schadenersatzanspruch gegen die jeweilige Kommune bestehen kann, hatten die Kasseler Richter nicht zu entscheiden. (Az. B 10 EG 1/23 R und B 10 EG 2/23 R)

Textgröße ändern:

Das Elterngeld Plus ist eine Alternative zum regulären Elterngeld - insbesondere für Paare, die beide Zeit zur Kinderbetreuung aufwenden wollen. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer Betreuungseinrichtung ist und die Eltern nicht oder jeweils höchstens 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die Zahlungen sind generell halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, dafür gibt es das Elterngeld Plus jedoch für bis zu 28 statt für bis zu 14 Monate.

Arbeiten beide Eltern zwischen 24 und 32 Wochenstunden, kommen laut gesetzlicher Regelung vier Monate sogenannter Partnerschaftsbonus dazu. Dieser Bonus ist auch im Anschluss an das reguläre Elterngeld möglich.

So lag der Fall hier. Die klagenden Eltern aus Mainz hatten 14 Monate Basiselterngeld bezogen. Für den 15. bis 18. Lebensmonat ihres Kindes wollten sie die vier Bonusmonate des Elterngeld Plus anschließen. Dies hatte die Stadt Mainz zunächst auch so bewilligt.

Für ihren schwerbehinderten, an einer Entwicklungsstörung und einem Anfallsleiden leidenden Sohn hatten die Eltern aber noch keinen Betreuungsplatz gefunden. Die Stadt hatte diesen erst ab dem 26. Lebensmonat des Kindes angeboten. Die ursprünglich erfolgte Bewilligung der Bonusmonate nahm sie deshalb wieder zurück.

Die Klagen beider Eltern hiergegen blieben ohne Erfolg. Mit den Bonusmonaten habe der Gesetzgeber eine partnerschaftliche Rollenverteilung unterstützen und den Wiedereinstieg beider Eltern in den Beruf erleichtern wollen. Dies sei nicht erfüllt, wenn ein Elternteil zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben müsse.

Die obersten Sozialrichter wiesen aber darauf hin, dass sich aus dieser Situation Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt Mainz ergeben könnten. Zuständig für die Klärung seien allerdings die Zivilgerichte. Ein solcher Schadenersatzanspruch könnte dann neben dem Elterngeld Plus auch noch den entgangenen Lohn umfassen.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Keine Fortschritte bei Verhandlungen zwischen Demonstranten und indischer Regierung

Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen der indischen Regierung und Vertretern der sogenannten Kakerlaken-Bewegung ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Vertreter der Bewegung hätten der Regierung klar gemacht, dass "nur der Rücktritt von Bildungsminister Dharmendra Pradhan akzeptabel wäre", sagte ein Sprecher der Gruppe, Ashutosh Ranka. Darauf sei die Regierung aber nicht eingegangen.

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Textgröße ändern: