Pallade Veneta - Vorübergehende Mehrarbeit für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist rechtens

Vorübergehende Mehrarbeit für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist rechtens


Vorübergehende Mehrarbeit für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist rechtens
Vorübergehende Mehrarbeit für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist rechtens / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine vorübergehende Mehrarbeit für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg lehnte am Donnerstag zwei Anträge gegen die sogenannte Vorgriffsstunde ab. Eine 2023 für fünf Jahre eingeführte Regelung sieht vor, dass Lehrkräfte jede Woche eine zusätzliche Unterrichtsstunde erteilen müssen, die auf einem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausbezahlt werden kann.

Textgröße ändern:

Ab dem Schuljahr 2033/34 sollen die Stunden dann abgebaut werden können. So will das Land dem Lehrkräftemangel entgegenwirken. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrerinnen und Lehrer, ältere Beschäftigte über 62 Jahre und befristet beschäftigte Kräfte sind von der Regelung ausgenommen.

Dagegen wandten sich eine verbeamtete Lehrerin an einer Gesamtschule und ein angestellter Lehrer an einem Gymnasium. Sie sahen in der Regelung keine bloße Verlagerung der Arbeitszeit, sondern in Wahrheit eine Erhöhung. Außerdem führe sie zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, argumentierten sie.

Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es gebe keinen Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach die wöchentliche Arbeitszeit nicht höher sein dürfe als 40 Stunden oder die Lebensarbeitszeit nicht phasenweise unterschiedlich bestimmt werden dürfe, erklärte es. Auch das Gleichheitsgebot werde nicht verletzt.

Sachsen-Anhalt Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Dem Lehrermangel in ganz Deutschland kann nur durch eine innovative Bildungspolitik begegnet werden", erklärte er. Die Vorgriffsstunde sei hier ein wichtiger Baustein.

Enttäuscht äußerte sich dagegen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt. "Die katastrophale Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt kann offensichtlich einfach dadurch beseitigt werden, dass die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte per Dekret erhöht wird", zitierte sie die Klägerin. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: