Pallade Veneta - Bericht: München und Frankfurt am Main mit höchsten Preisen für WG-Zimmer für Studenten

Bericht: München und Frankfurt am Main mit höchsten Preisen für WG-Zimmer für Studenten


Bericht: München und Frankfurt am Main mit höchsten Preisen für WG-Zimmer für Studenten
Bericht: München und Frankfurt am Main mit höchsten Preisen für WG-Zimmer für Studenten / Foto: Frank Rumpenhorst - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Studenten müssen einem Medienbericht zufolge in deutschen Metropolen besonders viel für WG-Zimmer bezahlen. Am höchsten seien die Preise in München und Frankfurt am Main, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben) unter Berufung auf eine Untersuchung des auf Immobilienforschung spezialisierten Moses Mendelssohn Instituts (MMI) sowie des Internetportals wg-gesucht.de.

Textgröße ändern:

In München würden für freie WG-Zimmer im Durchschnitt inzwischen 760 Euro pro Monat verlangt. Das seien 40 Euro mehr als vor einem Jahr. In Frankfurt am Main stieg die durchschnittliche Angebotsmiete für WG-Zimmer binnen Jahresfrist den Bericht nach um 90 Euro auf nun 670 Euro pro Monat.

Auf Platz drei und vier der Städte mit den höchsten Mieten für WG-Zimmer liegen den Angaben zufolge Berlin mit 650 Euro - hier gab es ein Plus von zehn Euro - und Hamburg, wo die Preise für WG-Zimmer von 570 Euro auf 610 Euro kletterten. Platz fünf der teuersten Uni-Städte ist demnach Köln mit 560 Euro, ein Anstieg um zehn Euro. Im Durchschnitt kostet ein WG-Zimmer dem Bericht zufolge in Deutschland 479 Euro.

"Wir erleben mittlerweile eine neue Form der sozialen Auslese: Die Frage, an welcher Hochschule ich studieren kann, hängt mehr und mehr davon ab, ob ich mir die Miete in der Stadt überhaupt leisten kann", sagte Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks. "Die Freiheit der jungen Generation wird so stark eingeschränkt. Das ist eine bildungspolitische Misere."

Die MMI-Auswertung umfasst dem Zeitungsbericht zufolge alle Hochschulstandorte in Deutschland mit mindestens 5000 Studenten ohne Fern- und Verwaltungshochschulen. Dort sind demnach etwa 89,4 Prozent aller rund 2,774 Millionen Studenten in Deutschland eingeschrieben.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: