Pallade Veneta - Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern

Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern


Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern
Urteil: Hochschulprofessor muss Forschungspreisgeld als Lohn versteuern / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Auch das Forschungspreisgeld eines Professors für wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich muss als Arbeitslohn versteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Münster laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Wissenschaftlers, der im Jahr 2018 einen mit Geld dotierten Forschungspreis für seine Habilitation bekommen hatte. Das Finanzamt stufte den Preis als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ein. Dagegen ging der Hochschullehrer gerichtlich vor.

Textgröße ändern:

Als dem Hochschullehrer die höchste Hochschulprüfung im Jahr 2016 zuerkannt wurde, arbeitete er demnach bereits seit zwei Jahren als Professor an einer anderen Universität. Die Auszeichnung erhielt er für insgesamt acht wissenschaftliche Veröffentlichungen. Gegen die Einstufung des Finanzamts klagte er, weil es keine Dienstaufgabe sei, eine Auszeichnung zu erhalten.

Das Finanzgericht wies die Klage des Professors ab. Auch Auszeichnungen und das damit verbundene Preisgeld für Forschungsarbeiten seien als Arbeitslohn zu betrachten, "wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe", erklärte das Gericht. Anders stelle es sich bei Auszeichnungen dar, mit denen etwa das Lebenswerk oder die Persönlichkeit geehrt würden.

In diesem Fall gehörten Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben des Professors. Damit bestehe ein "unmittelbarer Zusammenhang" zwischen der Habilitation des Hochschullehrers als Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits an eine andere Hochschule berufen worden sei, bevor er die höchste Hochschulprüfung ablegte. Über eine Revision würde der Bundesfinanzhof entscheiden.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029

Der demografische Wandel schlägt in den Schulen einer aktuellen Analyse zufolge früher durch als bislang angenommen. Der Höchststand bei den bundesweiten Schülerzahlen wird schon 2029 erwartet, wie aus neuen Prognosen hervorgeht, die die Kultusminsterkonferenz der Länder (KMK) am Freitag in Berlin veröffentlichte. Das ist drei Jahre eher als laut bisherigen Berechnungen.

Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften

Nach dem Überstunden-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben die Bildungsgewerkschaften Maßnahmen gegen die Überlastung von Lehrkräften gefordert. "Die Bundesländer müssen jetzt endlich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte umsetzen", erklärte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, am Donnerstagabend in Frankfurt am Main. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sprach sich für das Vermeiden oder Ausgleichen von Mehrarbeit aus.

Lehrer Engin Çatık beschreibt ungleiche Startbedingungen und die Bedeutung von Vertrauen

In einer veröffentlichten Leseprobe schildert Engin Çatık seine Kindheit in Berlin-Marienfelde und die Folgen familiärer Armut. Der Lehrer widerspricht der Vorstellung, sein eigener Aufstieg belege gleiche Chancen für alle.

Ganztagsanspruch und Juniorklassen prägen den Schulstart in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg beginnt das neue Schuljahr mit einem Betreuungsanspruch für Erstklässler und zusätzlichen Juniorklassen. Zugleich bleiben unbesetzte Lehrerstellen und sinkende Schülerleistungen zentrale Aufgaben.

Textgröße ändern: