Pallade Veneta - Umfrage: Acht von zehn Lehrkräften haben Zugang zu digitalen Lernplattformen

Umfrage: Acht von zehn Lehrkräften haben Zugang zu digitalen Lernplattformen


Umfrage: Acht von zehn Lehrkräften haben Zugang zu digitalen Lernplattformen
Umfrage: Acht von zehn Lehrkräften haben Zugang zu digitalen Lernplattformen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

83 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer an weiterführenden Schulen in Deutschland haben einer Umfrage zufolge Zugang zu digitalen Lernplattformen. Das geht aus einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom hervor, die dieser am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Mit Hilfe digitaler Plattformen können Lehrkräfte Lehrmaterialien erstellen, interaktive Lernmethoden einführen, sich fortbilden oder die Kollaboration von Schülerinnen und Schülern fördern.

Textgröße ändern:

99 Prozent und damit fast alle Lehrerinnen und Lehrer haben laut Bitkom zudem eine eigene dienstliche E-Mail-Adresse. Nur neun Prozent haben auch eine dienstliche Handynummer, einen entsprechenden Handyvertrag mit Internettarif sogar nur fünf Prozent der Befragten. Zugang zu Arbeitsprogrammen haben 87 Prozent, Cloudlösungen können 73 Prozent der Lehrkräfte nutzen. 69 Prozent verfügen zudem über Lizenzen für Lerninhalte und -apps.

"Digitale Dienste wie eine dienstliche E-Mail, die einfach und kostengünstig einzurichten sind, werden fast überall bereitgestellt", erklärte Bitkom-Bildungsexpertin Leah Schrimpf. Anders sehe es bei Angeboten aus, die kostenpflichtig sind oder deren Einrichtung mit einem größeren Zeitaufwand verbunden ist.

"Gerade hochqualitative Lerninhalte und -apps bieten einen großen Mehrwert, könnten aber noch an deutlich mehr Schulen etabliert werden", erklärte Schrimpf. Dafür brauche es finanzielle Ressourcen, die zügig nach der Bundestagswahl mit dem Digitalpakt 2.0 bereitgestellt werden müssten.

Für die Studie wurden im Auftrag von Bitkom 502 Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufe I und II unterschiedlicher Schultypen telefonisch befragt. Die Umfrage fand im Sommer 2024 statt.

C.Conti--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: