Pallade Veneta - Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht

Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht


Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht
Zusätzliche Unterrichtsstunde: Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt siegen vor Gericht / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Zwei Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt sind erfolgreich gegen die vor zwei Jahren neu eingeführte zusätzliche Arbeitsstunde vorgegangen. Die sogenannte Vorgriffsstundenregelung ist unwirksam, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Die Landesregierung habe die Zusatzstunde nicht per Verordnung einführen dürfen - auch inhaltlich sei sie rechtswidrig. (Az. 2 CN 1.24 u. a.)

Textgröße ändern:

Das Land verfügte 2023 als Reaktion auf den Lehrkräftemangel, dass Lehrkräfte für fünf Jahre lang jede Woche eine Stunde mehr arbeiten sollten. Die Stunden sollten sie sich entweder auszahlen oder auf einem Arbeitszeitkonto gutschreiben lassen; sie können demnach frühestens 2033 abgefeiert werden.

Dagegen wandten sich eine verbeamtete Lehrerin und ein angestellter Lehrer mit sogenannten Normenkontrollanträgen, um die Regelung gerichtlich überprüfen zu lassen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten sie keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Zusatzstundenregelung aber nun für unwirksam.

Zwar dürfe die Landesregierung Näheres über die Arbeitszeit von Beamten und vor allem die Verteilung der Arbeitszeit regeln. Da die Zusatzstunden finanziell abgegolten werden dürften, gehe die Neuregelung aber darüber hinaus.

Inhaltlich sei sie rechtswidrig, weil nur der Ausgleich von tatsächlich gehaltenen Stunden vorgesehen sei. Es handle sich aber um Dienstzeit, also müssten auch Stunden berücksichtigt werden, die wegen Krankheit ausfallen. Das Gericht äußerte außerdem Zweifel daran, dass die Verpflichtung von allen Lehrkräften zu Vorgriffsstunden, unabhängig von Voll- oder Teilzeit, mit dem EU-Recht vereinbar sei.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Keine Fortschritte bei Verhandlungen zwischen Demonstranten und indischer Regierung

Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen der indischen Regierung und Vertretern der sogenannten Kakerlaken-Bewegung ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Vertreter der Bewegung hätten der Regierung klar gemacht, dass "nur der Rücktritt von Bildungsminister Dharmendra Pradhan akzeptabel wäre", sagte ein Sprecher der Gruppe, Ashutosh Ranka. Darauf sei die Regierung aber nicht eingegangen.

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Textgröße ändern: