Pallade Veneta - Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab

Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab


Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität (FU) Berlin wegen angeblich mangelnden Schutzes vor Diskriminierung zurückgewiesen. Die Klage sei als unzulässig abgewiesen worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag in der Bundeshauptstadt mit. Zwar verpflichte das Berliner Hochschulgesetz die FU dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen. Daraus folgten aber keine individuellen einklagbaren Rechte.

Textgröße ändern:

Geklagt hatte der Student Lahav Shapira, Bruder des Comedians Shahak Shapira. Er machte geltend, dass seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel und dem darauffolgenden israelischen Militäreinsatz in Gaza eine antisemitische Stimmung an der FU herrsche. Aus dieser heraus sei er beleidigt und am Besuch von universitären Einrichtungen gehindert worden.

Auch einen körperlichen Angriff durch einen Kommilitonen vor einer Bar in Berlin-Mitte vor zwei Jahren führte Shapira laut Gericht an. Dabei hatte er unter anderem mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitten, der Angreifer wurde in erster Instanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Derzeit wird über die Berufung des Angeklagten verhandelt.

Aus Shapiras Sicht hätte die Hochschule mehr Maßnahmen ergreifen müssen, um ein diskriminierungsfreies Studienumfeld zu schaffen. Das sah das Verwaltungsgericht anders. Das Hochschulgesetz enthalte nur den objektiv-rechtlichen Auftrag an die Hochschulen, auch im Rahmen von Konzepten Diskriminierungen zu verhindern und zu beseitigen.

Dem Kläger stehe es frei, gegen konkretes rechtswidriges Handeln vorzugehen - auf Grundlage des Hochschulordnungsrechts, des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts oder des Versammlungsgesetzes.

Eine erste mündliche Verhandlung hatte in der Sache bereits im Juli 2025 am Verwaltungsgericht stattgefunden. Gegen das nun gefallene Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

M.Romero--PV

Empfohlen

Durchgesickerte Prüfungsaufgaben: Indische Abgeordnete stimmen für härtere Strafen

Nach Protesten der sogenannten Kakerlaken-Bewegung (CJP) gegen Missstände im indischen Bildungssystem hat das Unterhaus des Parlaments härteren Strafen für das Durchstechen von Prüfungsaufgaben zugestimmt. Die Abgeordneten beschlossen die Gesetzesänderung am Mittwoch in Neu Delhi, sie geht nun ins Oberhaus. Die Proteste hatten zuvor bereits den Bildungsminister zum Rücktritt gebracht.

Nordrhein-Westfalen: Lehrerin scheitert vor Gericht mit Versetzung nach Ostfriesland

Eine Grundschullehrerin aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen darf vorerst nicht an eine Schule in Niedersachsen wechseln. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies ihren Eilantrag am Mittwoch zurück, wie das Gericht in Münster mitteilte. Die Lehrerin hatte demnach 2024 ein Haus im ostfriesischen Küstenort Greetsiel gekauft und ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt. Das Land verweigerte der Lehrerin aber einen Schulwechsel wegen Personalmangels an Grundschulen in Recklinghausen.

Keine Fortschritte bei Verhandlungen zwischen Demonstranten und indischer Regierung

Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen der indischen Regierung und Vertretern der sogenannten Kakerlaken-Bewegung ist am Freitag ergebnislos zu Ende gegangen. Die Vertreter der Bewegung hätten der Regierung klar gemacht, dass "nur der Rücktritt von Bildungsminister Dharmendra Pradhan akzeptabel wäre", sagte ein Sprecher der Gruppe, Ashutosh Ranka. Darauf sei die Regierung aber nicht eingegangen.

ChampKidz by Xenia Hügel für Bildungsarbeit ausgezeichnet

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung

Textgröße ändern: