Pallade Veneta - Chefin der Kultusministerkonferenz fordert Corona-Lockerungen für Schüler

Chefin der Kultusministerkonferenz fordert Corona-Lockerungen für Schüler


Chefin der Kultusministerkonferenz fordert Corona-Lockerungen für Schüler
Chefin der Kultusministerkonferenz fordert Corona-Lockerungen für Schüler

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz Karin Prien (CDU) hat Lockerungen der Corona-Maßnahmen an Schulen gefordert. Der Höhepunkt der Omikron-Welle sei in ersten Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Hamburg bereits überschritten, sagte Prien der "Bild" (Samstagsausgabe). "Das zeigt sich erfreulicherweise auch in den rückläufigen Infektionszahlen bei den Fünf- bis 18-Jährigen."

Textgröße ändern:

"Wir müssen raus aus einer Kultur der Angst an den Schulen", sagte die schleswig-holsteinische Bildungsministerin und stellvertretende CDU-Vorsitzende der Zeitung. Wenn ab Mitte Februar, Anfang März geöffnet werde, müsse auch an Schulen gelockert werden. "Sport und Musikunterricht muss wieder in vollem Umfang stattfinden.

Schrittweise müsse "die Testpflicht zur Testmöglichkeit werden". Auch die Maskenpflicht müsse nach und nach entfallen, zuerst im Klassenraum am Platz, dann im Gebäude. "Klassenübergreifende Projekte müssen wieder möglich sein, genau wie Ausflüge, Jugendlager, Freizeiten", betonte Prien.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz forderte zudem ein verstärktes Vorgehen gegen psychosoziale Folgen der Corona-Krise. "Zwei Drittel der psychischen Erkrankungen Erwachsener haben ihren Ursprung im Alter unter 25 Jahren. Wenn wir da nicht gegensteuern, wird es massive Spätfolgen haben", sagte sie der Zeitung.

Angesichts der scheinbar weniger gefährlichen Omikron-Variante des Coronavirus mehrten sich zuletzt die Forderungen nach Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen für Schulen. Mehrere Politiker sprachen sich dafür aus, bei Lockerungen zuerst Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen. "Kinder und Jugendliche brauchen endlich wieder vollständige Normalität", sagte etwa der Grünen-Abgeordnete Dieter Janecek.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA

Die Zahl deutscher Studierender im Ausland ist 2023 etwas zurückgegangen. 137.000 Studentinnen und Studenten waren in dem Jahr an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben, also ein Prozent weniger als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zurückzuführen war dies vor allem darauf, dass deutlich weniger Deutsche in den USA, Großbritannien und den Niederlanden studierten.

Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm

Fast fünf Jahre nach seinem Ausstieg aus dem Erasmus-Programm wird Großbritannien dem Studierendenaustauschprogramm erneut beitreten. Dies gaben die Europäische Union und die britische Regierung am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. "Das Vereinigte Königreich hat erfolgreich Bedingungen für den Beitritt zum Erasmus+-Programm im Jahr 2027 vereinbart", erklärte die britische Regierung. Das Land war Anfang 2021 infolge des Brexits aus dem EU-Programm ausgestiegen.

Kinderhilfswerk: Wohnort entscheidet noch immer über Umsetzung von Kinderrechten

In Deutschland entscheidet noch immer vielfach der Wohnort über die Umsetzung von Kinderrechten - von gleichwertigen Lebensverhältnissen könne hingegen "keine Rede sein". Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Kinderrechte-Index, den das Deutsche Kinderhilfswerk am Donnerstag vorstellte. Der Index zeige, dass die Chancen junger Menschen "nicht nur aufgrund ihres Elternhauses, sondern auch regional sehr unterschiedlich verteilt sind". Bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebe es insgesamt "großen Nachholbedarf".

Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen Thüringer Hochschulgesetz kaum erfolgreich

Eine Gruppe von Professorinnen und Professoren aus Thüringen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des thüringischen Hochschulgesetzes weitgehend gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Donnerstag, dass ihre Rügen überwiegend unbegründet seien. Zwei Regelungen zum Stimmrecht wurden aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. (Az. 1 BvR 1141/19)

Textgröße ändern: