Pallade Veneta - Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai

Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai


Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai
Bericht: Anklage gegen zwei Polizisten nach Tod eines Mannes bei Einsatz im Mai / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Rund sieben Monate nachdem ein 47-Jähriger bei einem Polizeieinsatz in Mannheim starb, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einem Bericht zufolge Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Die Behörde wirft einem von ihnen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor, berichtete die "Rheinpfalz" laut Mitteilung am Donnerstag. Er sei mit überzogener Härte gegen den psychisch kranken Mann vorgegangen.

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Seinem Kollegen wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor, weil er ihn nicht aufgehalten habe. Zudem gebe es Ermittlungen gegen einen Arzt. Kurz vor dem Polizeieinsatz habe er Beamte in einer nahegelegenen Wache um Hilfe gebeten und auf die Situation des Mannes aufmerksam gemacht.

Auch ihm werde fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, weil er nicht eingegriffen habe. Wegen der Fixierung und Nasenbluten durch Faustschläge eines der Beamten habe der 47-Jährige nicht mehr atmen können. Er habe sechs Minuten lang gefesselt und bäuchlings auf einer Straße gelegen.

Am 2. Mai war der Mann bei einem Polizeieinsatz gestorben. Ein Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim hatte die Polizei über einen Patienten informiert, der wegen Eigengefährdung Hilfe benötige. Die Polizei griff den Mann in der Mannheimer Innenstadt auf. Er soll den Beamten gegenüber Widerstand geleistet haben. Videos in sozialen Medien zeigten, wie ein Beamter gewaltsam gegen den Mann vorging, woraufhin dieser kollabierte. Gegen die beiden beteiligten Polizeibeamten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Im September stellte ein Gutachten fest, dass der Mann eines unnatürlichen Todes starb.

Im Fall eines anderen Polizeieinsatzes mit tödlichem Ausgang in Mannheim, der ebenfalls im Mai stattfand, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten ein. Die Ermittler sahen das Verhalten des Polizisten als Notwehr an. Er hatte einem 31-Jährigen gezielt ins Bein geschossen. Er starb den Ermittlungen zufolge letztlich infolge eines hohen Blutverlusts durch Messerstiche, die er sich selbst zugefügt hatte.

E.M.Filippelli--PV

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