Pallade Veneta - "Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Verfassungsgericht in Streit um Termin

"Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Verfassungsgericht in Streit um Termin


"Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Verfassungsgericht in Streit um Termin
"Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Verfassungsgericht in Streit um Termin / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Die Initiative "Berlin 2030 klimaneutral" ist auch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes mit ihrem Versuch gescheitert, die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl juristisch zu erzwingen. Das Gericht wies am Mittwochabend einen Eilantrag zurück, wie eine Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage bestätigte.

Textgröße ändern:

Der Berliner Senat habe bei der Bestimmung des Termins innerhalb des gesetzlichen Rahmens einen Entscheidungsspielraum. Das Verfassungsgericht kann der Sprecherin zufolge nur prüfen, ob der Terminfestsetzung falsche Tatsachen und Prognosen zugrunde liegen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Der Senat habe somit seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.

Die Abstimmung kann nun, wie von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag bekannt gegeben, am 26. März des kommenden Jahres stattfinden. Um den Termin gab es im Vorfeld Streit: Die Initiative forderte eine Zusammenlegung mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar 2023 - sie erhofft sich dadurch eine höhere Beteiligung. Der Berliner Senat und die Landeswahlleitung sprachen sich jedoch dagegen aus.

"Berlin 2030 klimaneutral" versuchte daraufhin, die Landesregierung juristisch zu einer Zusammenlegung zu zwingen, scheiterte damit jedoch vor dem Berliner Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die Initiative wandte sich dann an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt

in mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Mann in Sachsen-Anhalt ist offenbar nicht wie zunächst angenommen Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass der 49-Jährige stattdessen an den Folgen eines Sturzes gestorben sei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Halle mitteilten. Ein unter Tatverdacht festgenommener 61-Jährige sei wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Textgröße ändern: