Pallade Veneta - Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower in Firmen und Behörden

Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower in Firmen und Behörden


Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower in Firmen und Behörden
Bundestag beschließt besseren Schutz für Whistleblower in Firmen und Behörden / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Wer in seiner Firma oder Behörde auf einen Missstand hinweist, soll künftig besser vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Ein vom Bundestag am Freitag beschlossenes Gesetz sieht vor, dass die Hinweisgebenden nach ihrer Meldung nicht benachteiligt werden dürfen; andernfalls können sie Schadenersatz geltend machen. Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dafür stimmten die Ampel-Fraktionen, Union und AfD votierten dagegen, die Linke enthielt sich.

Textgröße ändern:

Das Gesetz verpflichtet Firmen und Behörden, für die Anzeige von Verstößen interne Meldestellen einzurichten. Bei Unternehmen gilt dies ab 50 Mitarbeitenden. Firmen mit maximal 249 Mitarbeitenden können Meldestellen gemeinsam aufbauen.

Zusätzlich soll es immer auch eine externe Meldestelle geben. In der Regel wird dies das Bundesamt für Justiz sein. Ein Whistleblower kann sich dann entscheiden, ob er sich an die interne oder die externe Meldestelle wendet. Auch anonyme Hinweise sind möglich. Schutzregelungen sollen in bestimmten Fällen auch greifen, wenn der Hinweisgeber oder die Hinweisgeberin sich an die Öffentlichkeit wendet.

Im parlamentarischen Verfahren erweiterte die Ampel-Koalition die Vorlage der Bundesregierung um Regelungen für den Fall, dass es bei einer Meldung um verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten geht. Auch dies fällt demnach künftig unter den Hinweisgeberschutz.

Der FDP-Rechtspolitiker Stephan Thomae sagte dazu im Bundestag, es sei gerade nach den jüngsten Erkenntnissen zu einem Umsturz-Komplott in der Reichsbürgerszene "absolut richtig, dass Hinweisgeber auch geschützt werden müssen, wenn sie Verstöße gegen die Pflicht zur Verfassungstreue in Behörden melden. Extremisten, Reichsbürger, Faschisten, Neonazis haben in unseren Behörden einfach nichts verloren."

Thomae betonte außerdem, mit dem neuen Gesetz "sorgen wir für den notwendigen Schutz hinweisgebender Personen, ohne dabei Unternehmen unnötig zu belasten". Die meisten Firmen hätten ohnehin ein Interesse daran, dass Missstände intern angezeigt und dann behoben würden. Die verpflichtend einzurichtenden Meldestrukturen "sind daher keine Schikane, sondern eine echte Chance für Unternehmen, noch besser zu werden".

Der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum kritisierte in der Debatte hingegen, dass "90.000 Unternehmen" in Deutschland durch das Gesetz "mit zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie" belastet würden. Die Vorlage "wimmelt vor unbestimmten Rechtsbegriffen" und schaffe keine Anreize für die "sinnvolle Nutzung interner Meldewege".

Das Gesetz sei insgesamt "rechtsunsicher" und "unpraktikabel", urteilte Plum. "Das ist in Summe ein großes Beschäftigungsprogramm für unsere ohnehin überlasteten Gerichte."

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt

in mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Mann in Sachsen-Anhalt ist offenbar nicht wie zunächst angenommen Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass der 49-Jährige stattdessen an den Folgen eines Sturzes gestorben sei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Halle mitteilten. Ein unter Tatverdacht festgenommener 61-Jährige sei wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern: