Pallade Veneta - vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf zwei Wochen befristen

vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf zwei Wochen befristen


vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf zwei Wochen befristen
vzbv: Post darf Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht auf zwei Wochen befristen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Sie bestehen aus einem Hashtag, dem Wort Porto sowie einer achtstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben und können per Hand auf Briefe und Postkarten geschrieben werden: Seit zwei Jahren bietet die Post über ihre App eine mobile Briefmarke an. Allerdings hat diese eine Gültigkeit von nur zwei Wochen, eine Rückerstattung des Geldes ist nicht vorgesehen. Das jedoch könnte rechtswidrig sein.

Textgröße ändern:

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte, entschied das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherschützer, dass die entsprechende Klausel in den AGB der Post unwirksam ist. Demnach schloss sich das Gericht der Auffassung der vzbv an, dass die kurze Gültigkeitsdauer Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteilige.

Nach Ablauf der 14 Tage "behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen", kritisierte der vzbv. Das sei eine "extreme Verkürzung" der normalerweise geltenden gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren und außerdem "rechtswidrig".

Die Post begründet die kurze Gültigkeit den Angaben zufolge mit der begrenzten Anzahl an verfügbaren Zeichen und will damit außerdem Missbrauch vorbeugen. Dem folgten die Richter nun aber nicht, wie der vzbv mitteilte.

Sie verwiesen darauf, dass sich bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen ergäben, falls der Code nur aus Zahlen bestünde. Da es zusätzlich Buchstaben gebe, seien es noch viel mehr. Beim Thema Missbrauch stehe zudem das Unternehmen in der Pflicht, diesen zu unterbinden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Post legte Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer US-Todeskandidatin dringen Menschenrechtler auf die Abschaffung der Todesstrafe in den Vereinigten Staaten. Nach Amnesty International erklärte auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk am Donnerstag: "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz." Türk forderte Gnade für die verurteilte Mörderin Christa Pike, die zwei Giftspritzen überlebt hatte.

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Textgröße ändern: