Pallade Veneta - 13 Jahre Haft in Aschaffenburger Prozess um tödlichen Sprung in Main

13 Jahre Haft in Aschaffenburger Prozess um tödlichen Sprung in Main


13 Jahre Haft in Aschaffenburger Prozess um tödlichen Sprung in Main
13 Jahre Haft in Aschaffenburger Prozess um tödlichen Sprung in Main / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Im Prozess um einen erzwungenen tödlichen Sprung in den Main hat das Landgericht Aschaffenburg den Angeklagten zu 13 Jahren Haft verurteilt. André B. sei am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Totschlag verurteilt worden, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Mordmerkmal sei dem 35-jährigen nicht nachzuweisen gewesen. Neben der Haftstrafe wurde wegen Suchtproblemen die Unterbringung des Manns in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Textgröße ändern:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Anklage und Verteidigung können noch innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 35-Jährigen wegen Mordes und nicht wegen Totschlags angeklagt. Die Gerichtssprecherin sagte, trotz der Grausamkeit der Tat sei im juristischen Sinn kein Mordmerkmal erfüllt gewesen und deshalb nur die Verurteilung wegen Totschlags möglich gewesen.

B. und sein späteres Opfer waren im Jahr 2007 gemeinsam für knapp drei Monate in Untersuchungshaft. Bereits zuvor sollen sie miteinander befreundet gewesen sein. Der Geschädigte habe sich jedoch während der Haft über B. beschwert, weil ihn dieser wiederholt gequält und verletzt habe. Daher und wegen weiterer Vorfälle in den folgenden Jahren habe sich B. im Februar 2022 entschlossen, sich zu rächen.

Nach Überzeugung des Gerichts trafen sich die beiden Männer am 17. Februar, und B. setzte seine Rachepläne in die Tat um. Er forderte während des Treffens seinen Bekannten auf, 500 Euro von einem Geldautomaten abzuheben und ihm das Geld zu übergeben. Im weiteren Verlauf des Treffens schlug er ihm massiv gegen den Kehlkopf, so dass das Opfer kaum noch atmen konnte. B. machte auch eine Videoaufnahme davon.

Nach weiteren körperlichen Misshandlungen zwang B. schließlich seinen Bekannten, von einer zwölf Meter hohen Brücke zwischen Wörth und Erlenbach in den Main zu springen. Das Opfer starb durch das Eintauchen in das kalte Wasser.

Die Gerichtssprecherin sagte, auch trotz der langen Vorgeschichte mit den Quälereien sei kein Mord im juristischen Sinn zu verurteilen gewesen. So habe das Gericht davon ausgehen müssen, dass der Tötungsvorsatz erst unmittelbar vor dem Brückensprung entstanden und B. deshalb wegen Totschlags zu verurteilen gewesen sei.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld

Angesichts der gewaltsamen Schülerproteste hat die französische Regierung der linkpopulistische Partei LFI eine Mitschuld für die Ausschreitungen gegeben. Die Protestbewegung sei "ein organisiertes Manöver der LFI und ihrer linksextremen Verbündeten", erklärte das Amt das Premierministers unter Berufung auf den Inlandsgeheimdienst am Donnerstag. Bis zum Nachmittag war es in zahlreichen Städten zu teils heftigen Ausschreitungen gekommen; es gab größere Brände und auch Angriffe auf Schulpersonal und Sicherheitskräfte.

Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Narkosearzt in einem neuen Prozess zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der 69-Jährige wegen Mordes, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er elementare Hygienestandards missachtet hatte.

Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter

Wenige Wochen nach den tödlichen Waldbränden im Nordosten Algeriens hat das Parlament in Algier eine Ausweitung der Todesstrafe auf Brandstiftung beschlossen. Die Abgeordneten im Unterhaus billigten am Donnerstag eine Änderung des Strafgesetzbuchs, nach der die Todesstrafe künftig für das vorsätzliche Inbrandsetzen von Wäldern, Waldflächen sowie bepflanzten oder unbepflanzten Feldern verhängt werden kann.

Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike

Nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung einer Frau im US-Bundesstaat Tennessee hat UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk Gnade für Christa Pike gefordert. "Die Todesstrafe hat in keiner Gesellschaft einen Platz", erklärte Türk am Donnerstag im Onlinedienst X. Er appellierte an die Behörden, auf die Hinrichtung der zum Tode verurteilten Mörderin zu verzichten.

Textgröße ändern: