Pallade Veneta - Psychiatrie nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer beantragt

Psychiatrie nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer beantragt


Psychiatrie nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer beantragt
Psychiatrie nach Messerangriff auf Fahrer von Berliner Betonmischer beantragt / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Zwei Monate nach einer Messerattacke auf den Fahrer eines Betonmischfahrzeugs, der unmittelbar zuvor in Berlin eine Radfahrerin erfasste, strebt die Staatsanwaltschaft eine Psychiatrieeinweisung für den Verdächtigen an. Eine entsprechende Antragsschrift sei beim Berliner Landgericht eingereicht worden, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Demnach gibt es Anhaltspunkte für eine schwere psychische Erkrankung des 48-Jährigen.

Textgröße ändern:

Der Obdachlose stach unmittelbar nach dem Unfall vom 31. Oktober dem Fahrer des Betonmischers ein Messer in die Brust, während sich Rettungskräfte um die unter seinem Fahrzeug eingeklemmte Radfahrerin kümmerten. Der 64-jährige Fahrer erlitt dadurch schwere Verletzungen.

Die 44-jährige Radfahrerin starb einige Tage später im Krankenhaus. Der Unfall löste Debatten aus, weil ein Spezialfahrzeug der Feuerwehr wegen einer Straßenblockade von Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation im Stau stand und verspätet zum Unfallort kam. Die Polizei stellte gegen zwei Aktivisten Strafanzeige unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der Verdächtige flüchtete nach seiner Attacke auf den Fahrer, wurde aber einige Tage später gefasst. Wegen Hinweisen auf eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung kam er anschließend bereits vorläufig in eine psychiatrische Spezialklinik statt in Untersuchungshaft

Laut Staatsanwaltschaft untermauerte ein inzwischen erstelltes vorläufiges Gutachten den Verdacht der Schuldunfähigkeit, weshalb sie nun in einem sogenannten Sicherungsverfahren eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt. Über die Verfahrenseröffnung muss das Gericht entscheiden. Die Ermittlungen gegen die von der Polizei angezeigten Aktivisten dauern der Staatsanwaltschaft zufolge derweil noch an.

C.Conti--PV

Empfohlen

Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist

Parteiübergreifender Protest in den USA: Die Regierung von Präsident Donald Trump hat die Gesetzesfrist zur Veröffentlichung der Akten zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein nicht eingehalten. Das Justizministerium gab am Freitag lediglich einen Teil der Dokumente frei. Die oppositionellen Demokraten warfen der Trump-Regierung einen "Gesetzesbruch" und "Vertuschung" vor und prüfen juristische Schritte. Kritik kam aber auch aus Trumps eigenem Lager.

Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen

Entgegen einer gesetzlichen Frist will die US-Regierung am Freitag zunächst nur einen Teil der Akten zum verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichen. Vize-Justizminister Todd Blanche sagte dem Sender Fox News, er erwarte bis Fristablauf um Mitternacht (Ortszeit) die Freigabe "mehrerer hunderttausend Dokumente", darunter Fotos und Schriftstücke. In den kommenden Wochen sei dann die Veröffentlichung hunderttausender weiterer Akten geplant.

Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro

Mit angeblich sicheren Tresorfächern haben zwei Betrüger in Baden-Württemberg Waren im Wert von mehreren hunderttausend Euro erbeutet. Die 33-jährige Frau und der 34 Jahre alte Mann wurden am Donnerstag festgenommen und sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Karlsruhe mitteilten.

Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler

Drei wichtige Verurteilungen im Dieselskandal sind rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht. (Az. 1 StR 270/24)

Textgröße ändern: