Pallade Veneta - Mordanklage in Fall von getöteter 14-jähriger Ayleen erhoben

Mordanklage in Fall von getöteter 14-jähriger Ayleen erhoben


Mordanklage in Fall von getöteter 14-jähriger Ayleen erhoben
Mordanklage in Fall von getöteter 14-jähriger Ayleen erhoben / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Fünf Monate nach dem Fund der Leiche der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. Dem aus Hessen stammenden Mann werde vorgeworfen, die Schülerin ermordet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Im September hatte der Verdächtige die Tötung des Mädchens gestanden.

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Ayleen war am 21. Juli in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden und gut eine Woche später rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden worden. Noch am selben Tag nahmen Spezialkräfte der Polizei den damals 29-jährigen vorbestraften Verdächtigen in Friedrichsdorf bei Frankfurt am Main fest.

Die Ermittlungen seien nunmehr abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie wirft dem Mann vor, Ayleen mit seinem Auto von Gottenheim in ein Waldstück bei Langgöns-Cleeberg in Hessen gefahren zu haben. Dort habe er sie getötet. Die Anklage geht davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war. Danach soll er die Leiche zum Teufelsee gebracht haben.

Die Ermittler werteten unter anderem Handydaten des Verdächtigen aus. Dabei fanden sie heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messengerapp kennengelernt und viele Nachrichten ausgetauscht hatten. Mehr als 30.000 Chats seien insgesamt ausgewertet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Zudem seien 122 Zeugen vernommen sowie mehrere rechtsmedizinische und kriminaltechnische Gutachten eingeholt worden.

Nun wirft die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen Mord, versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte vor. Sollte er verurteilt werden, drohe ihm neben einer lebenslangen Haftstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung, erklärte die Behörde. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Gießener Landgericht.

C.Conti--PV

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