Pallade Veneta - Verbraucherschützer nennen geplante Umsetzung von EU-Verbandsklage "enttäuschend"

Verbraucherschützer nennen geplante Umsetzung von EU-Verbandsklage "enttäuschend"


Verbraucherschützer nennen geplante Umsetzung von EU-Verbandsklage "enttäuschend"
Verbraucherschützer nennen geplante Umsetzung von EU-Verbandsklage "enttäuschend" / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigte Umsetzung des EU-Verbandsklagerechts als "enttäuschend" kritisiert. Die Frist, in der sich Betroffene einer Klage anschließen können, sei "viel zu kurz", erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop am Donnerstag. Das sei nicht verbraucherfreundlich.

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"Viele Betroffene werden damit von vornherein ausgeschlossen - beispielsweise Menschen, die aus den Medien von der Klage erfahren und erst prüfen müssen, ob sie wirklich betroffen sind", sagte Pop. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich auch später entscheiden können, ob sie sich beteiligen. Das allein stelle sicher, dass sich möglichst viele Geschädigte einer Verbandsklage anschließen können.

Erfreulich sei hingegen, dass der Prozess in eine gerichtliche Phase und eine Auszahlungsphase aufgeteilt wird, erklärte Pop. Bei Massenschäden müssten möglichst viele Menschen von schnelleren und möglichst unkomplizierten Entschädigungen profitieren können.

Buschmann legte am Donnerstag einen Referentenentwurf für ein Gesetz vor, das die EU-Verbandsklagenrichtlinie umsetzen soll. Es geht über die nach dem VW-Dieselskandal eingeführte Musterfeststellungsklage hinaus: Bei Erfolg einer solchen Klage werden Verbrauchern zustehende Beträge direkt ausgezahlt.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist laut Justizministerium das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es bündele die Regelungen über die Musterfeststellungsklage mit den Regelungen zur Einführung einer neuartigen Klageform - der sogenannten Abhilfeklage. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher, wie bereits bei der Musterfeststellungsklage, mithilfe bestimmter qualifizierter inländischer Verbraucherverbände ihre Ansprüche einklagen. Im Erfolgsfall zahlt ein Sachwalter die Entschädigung direkt an Betroffene aus.

Die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie müssen am 25. Juni 2023 in Kraft treten, wie Buschmann erklärte. Der Gesetzentwurf sei am Donnerstag an die Länder und Verbände versendet worden. Interessierte Kreise könnten bis 3. März Stellung nehmen.

C.Conti--PV

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