Pallade Veneta - 19 niederländische Frauen werfen katholischem Orden Zwangsarbeit vor

19 niederländische Frauen werfen katholischem Orden Zwangsarbeit vor


19 niederländische Frauen werfen katholischem Orden Zwangsarbeit vor
19 niederländische Frauen werfen katholischem Orden Zwangsarbeit vor / Foto: PATRICIA DE MELO MOREIRA - AFP

In den Niederlanden werfen 19 Frauen den Nonnen eines katholischen Ordens vor, sie jahrelang in Klöstern eingesperrt und mit Zwangsarbeit ausgebeutet zu haben. Die Frauen, die mittlerweile zwischen 62 und 91 Jahre alt sind, mussten als Jugendliche sechs Tage die Woche nähen, waschen und bügeln, wie die Anwältin Liesbeth Zegveld am Freitag vor einem Gericht in Haarlem sagte.

Textgröße ändern:

Insgesamt waren in den Jahren 1951 bis 1979 den Angaben zufolge 15.000 sogenannte "gefallene Mädchen" von den Schwestern vom Guten Hirten aufgenommen worden. Der Orden habe "eines der grundlegendsten Menschenrechte verletzt: das Verbot von Zwangsarbeit", sagte Zegveld. Offiziell habe der Orden "der Gesellschaft, der Regierung und den Mädchen einen Gefallen getan, indem er den sogenannten gefallenen Frauen ein Zuhause gegeben hat", fügte sie vor Gericht hinzu. "In Wirklichkeit hat er Hunderte Frauen eingesperrt und zur Arbeit gezwungen."

Sechs Frauen sagten am Freitag vor Gericht aus. Eine Frau erzählte, sie sei im Kloster zu einem "Roboter geworden, der jede Anweisung der Nonnen befolgt und Tag für Tag ohne Pause arbeitet". Eine andere Frau sagte: "Wenn ich sterbe und in der Hölle lande, habe ich keine Angst, weil ich schon in der Hölle war."

Eine Anwältin des Ordens wies die Vorwürfe der Klägerinnen zurück und forderte, das damalige Vorgehen der Nonnen im "Kontext der Zeit" zu bewerten. Die Mädchen seien nicht körperlich oder seelisch misshandelt worden, nur weil sie arbeiten mussten, sagte die Anwältin Esther Dubach.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen. In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten

Ein Käufer darf laut einer Gerichtsentscheidung einen von einem Mieter unberechtigt verkauften Mietwagen behalten. Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, vermietete eine Autovermietung den nahezu neuen Wagen für fünf Tage. Noch am selben Tag verkaufte der Mieter den Mittelklassewagen für 25.000 Euro. Der Käufer hatte sich Fahrzeugpapiere und Personalausweis des Verkäufers zeigen lassen und die Fahrzeugnummer überprüft.

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Textgröße ändern: