Pallade Veneta - Überlebender 278 Stunden nach Erdbeben in der Türkei geborgen

Überlebender 278 Stunden nach Erdbeben in der Türkei geborgen


Überlebender 278 Stunden nach Erdbeben in der Türkei geborgen
Überlebender 278 Stunden nach Erdbeben in der Türkei geborgen / Foto: Yasin AKGUL - AFP

In der Türkei ist 278 Stunden nach dem verheerenden Erdbeben ein Mann lebend aus den Trümmern geborgen worden. Das teilte Gesundheitsminister Fahrettin Koca im Kurzbotschaftendienst Twitter mit. Hakan Yasinoglu, laut dem Fernsehsender NTV 45 Jahre alt, wurde elf Tage nach dem Beben in der Provinz Hatay in der Nähe der syrischen Grenze gerettet. In dem Gebiet liegt die vollkommen zerstörte Stadt Antakya.

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Der Überlebende wurde aus einem Trümmerberg geborgen, wie auf einem Video zu sehen war, das der Bürgermeister von Istanbul, Ekrem Imamoglu, in Online-Netzwerken teilte. Der zur politischen Opposition gehörende Bürgermeister hatte Rettungsteams aus Istanbul in das Erdbebengebiet geschickt.

Am Donnerstagabend und Freitagmorgen waren Gesundheitsminister Koca zufolge drei weitere Menschen im Zentrum von Antakya gerettet worden: ein 14 Jahre alter Junge und zwei Männer im Alter von 33 und 26 Jahren.

Seit dem Erdbeben der Stärke 7,8 am Montag vergangener Woche ist die Zahl der Toten in der Türkei und im benachbarten Syrien auf über 41.000 gestiegen. Nach Angaben des türkischen Vize-Präsidenten Fuat Oktay dauern die Rettungsarbeiten an weniger als 200 Orten in der Region an.

Das Auswärtige Amt in Berlin teilte am Freitag mit, wenige Tage nach der Ankündigung eines vereinfachten Verfahrens seien in der Türkei schon die ersten Visa an vom Erdbeben Betroffene ausgestellt worden.

Das Bundesinnenministerium hatte mitgeteilt, Erdbeben-Betroffene sollten rasch reguläre Visa für die Einreise nach Deutschland erhalten können, die drei Monate gültig sein sollen. Es gehe um "Hilfe in der Not". Laut Auswärtigem Amt gilt das vereinfachte Verfahren für Verwandte ersten und zweiten Grades von Menschen, die bereits in Deutschland leben. Letztere müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie für ihre Angehörigen sorgen werden.

L.Barone--PV

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