Pallade Veneta - US-Bahngesellschaft muss nach Zugunglück für Kosten der Säuberung aufkommen

US-Bahngesellschaft muss nach Zugunglück für Kosten der Säuberung aufkommen


US-Bahngesellschaft muss nach Zugunglück für Kosten der Säuberung aufkommen
US-Bahngesellschaft muss nach Zugunglück für Kosten der Säuberung aufkommen / Foto: DUSTIN FRANZ - AFP/Archiv

Nach der Entgleisung eines mit giftigen Chemikalien beladenen Güterzugs im US-Bundesstaat Ohio haben die Behörden die Bahngesellschaft Norfolk Southern angewiesen, für die Kosten der Säuberungsarbeiten aufzukommen. "Norfolk Southern wird zahlen für die Säuberung der Schweinerei, die sie angerichtet haben, und für das Trauma, das sie dieser Gemeinde zugefügt haben", erklärte der Leiter der Umweltschutzbehörde EPA, Michael Regan, am Dienstag.

Textgröße ändern:

Laut der verbindlichen EPA-Anordnung muss Norfolk Southern verschmutzte Böden und verseuchte Wasserquellen identifizieren und säubern. Auch muss das Unternehmen der EPA die Kosten für die Säuberung von Häusern und Geschäften in der betroffenen Gemeinde East Palestine erstatten. Sollte die Bahngesellschaft die Umweltschäden nicht beseitigen, werde die EPA die Arbeiten übernehmen und von Norfolk Southern das "Dreifache" der Kosten zurückverlangen, erklärte die Behörde.

Der Güterzug war am 3. Februar in East Palestine entgleist. Es brach ein großes Feuer aus, giftige Gase gelangten in die Umwelt. Der Güterzug hatte unter anderem die als krebserregend eingestufte Chemikalie Vinylchlorid transportiert.

Die Behörden beteuern zwar, Tests hätten ergeben, dass Luft und Wasser in der Region sicher seien. Viele Anwohner aber sind skeptisch und führen unter anderem Kopfschmerzen auf das Unglück zurück. Nach der Zugentgleisung war der Druck auf die Regierung von Präsident Joe Biden gewachsen, energischer einzuschreiten.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht

Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Rebellengruppe in Syrien müssen sich seit Mittwoch drei Männer vor dem Berliner Kammergericht verantworten. Sie sollen laut Anklage der Bundesanwaltschaft zwischen 2012 und 2014 Mitglieder der radikalislamischen Liwa-al-Tawhid-Brigaden gewesen sein. Ziele der Gruppe waren eine Bekämpfung der Staatsführung von Präsident Baschar al-Assad und die Errichtung eines Gottesstaats auf Grundlage der Scharia.

Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich

Wehrt sich ein Hund artgerecht gegen eine Provokation durch einen Menschen, ist das Tier laut einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz nicht als gefährlich einzustufen. Eine Frau habe einen Beißvorfall mutmaßlich selbst provoziert, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Es gab damit dem Eilantrag des Hundehalters recht. (Az.: 1 L 534/26.MZ)

Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen

Weil er seine Partnerin tötete, hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 37-Jährigen zu einer elfjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstagabend mitteilte, wurde der Mann des Totschlags schuldig gesprochen. Zudem wurde er zur Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Ebenso soll er den Hinterbliebenen alle entstandenen und zukünftigen Schäden aufgrund der Tat ersetzen.

Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat in Rheinland-Pfalz einen Syrer festnehmen lassen, der vor elf Jahren in Syrien drei Menschen erschossen haben soll. Ibrahim A. werden deshalb Kriegsverbrechen vorgeworfen, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Er soll im syrischen Bürgerkrieg erst bei den staatlichen Streitkräften gewesen sein und sich dann einer oppositionellen Miliz angeschlossen haben.

Textgröße ändern: