Pallade Veneta - Mehrjährige Haftstrafen in Prozess um Autorennen mit zwei getöteten Kindern

Mehrjährige Haftstrafen in Prozess um Autorennen mit zwei getöteten Kindern


Mehrjährige Haftstrafen in Prozess um Autorennen mit zwei getöteten Kindern
Mehrjährige Haftstrafen in Prozess um Autorennen mit zwei getöteten Kindern / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

In einem Prozess um ein illegales Autorennen in Niedersachsen, bei dem zwei Kinder getötet wurden, hat das Landgericht Hannover die beiden Unfallverursacher zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine 40-jährige Autofahrerin verurteilte es nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Montag unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu sechs Jahren Gefängnis, einen 40-jährigen Autofahrer wegen desselben Vorwurfs zu vier Jahren Haft.

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Im Februar vergangenen Jahres hatte sich die Frau mit dem anderen Autofahrer auf einer Landstraße bei Barsinghausen laut Anklage während eines waghalsigen Überholmanövers bei hohem Tempo ein Rennen geliefert. Das Auto der auf der Gegenfahrbahn dahinrasenden Angeklagten stieß mit dem Wagen einer Familie zusammen, zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren kamen ums Leben.

Die Frau war ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Dieser Vorwurf wurde aber nach dem Ende der Beweisaufnahme auch von der Staatsanwaltschaft nicht mehr aufrecht erhalten. Laut Sprecherin kam das Gericht am Ende ebenfalls zu der Überzeugung, dass der Beschuldigten nicht nachzuweisen war, dass sie trotz rücksichtsloser Fahrweise einen auch mit hoher Eigengefährdung verbundenen Frontalzusammenstoß und damit den Tod anderer Menschen willentlich in Kauf genommen hatte.

Laut Gerichtssprecherin unterschied sich die rechtliche Ausgangslage aufgrund der Unfallsituation von der in Strafprozessen gegen Raser, die bei illegalen Autorennen in innerstädtischen Bereichen Fußgänger oder Radfahrer erfassen. Dabei hatte es in der Vergangenheit bereits Verurteilungen wegen Mordes gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben der Gerichtssprecherin kündigt der Verteidiger der Angeklagten bereits an, Rechtsmittel einzulegen.

L.Guglielmino--PV

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