Pallade Veneta - Gefängnisstrafe für Syrer in Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe

Gefängnisstrafe für Syrer in Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe


Gefängnisstrafe für Syrer in Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe
Gefängnisstrafe für Syrer in Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in Terrorgruppe / Foto: David-Wolfgang Ebener - dpa/AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 40-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Khaled A. soll für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. A. hattte 2014 im syrischen Bürgerkrieg für die radikalislamische Al-Nusra-Front gekämpft. Das Gericht ordnete zudem die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft an, in der sich der 40-Jährige seit Oktober 2021 befindet.

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Demnach sah es der Senat als erwiesen an, dass A. im Jahr 2013 der Al-Nusra-Front beigetreten war. Der Angeklagte führte dabei einen Verband mit etwa acht Kämpfern an - bestehend aus Mitgliedern der Al-Nusra-Front und örtlichen Stammeskriegern. A. selbst war während dieser Zeit mit einer Langwaffe und einer Pistole bewaffnet. Laut dem Urteil nahm der Verband im Frühjahr und Sommer 2014 im syrischen Bürgerkrieg an Kampfeinsätzen teil. Der Angeklagte verließ das Land im Oktober 2014.

Zugunsten des Angeklagten sprach nach Gerichtsangaben, dass er nicht vorbestraft war und den Vorwurf weitgehend einräumte. Dass er in herausgehobener Position einer besonders gefährlichen Organisation angehörte, wertete der Senat gegen ihn. Mit dem Urteil kam der Senat der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft entgegen, die eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe unter drei Jahren und eine Aufhebung des Haftbefehls.

D.Vanacore--PV

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