Pallade Veneta - Freund muss nicht für Kursverlust bei Investition in Kryptowährung haften

Freund muss nicht für Kursverlust bei Investition in Kryptowährung haften


Freund muss nicht für Kursverlust bei Investition in Kryptowährung haften
Freund muss nicht für Kursverlust bei Investition in Kryptowährung haften / Foto: Ozan KOSE - AFP/Archiv

Investiert jemand Geld eines Freunds mit dessen Zustimmung in Kryptowährungen und es kommt bei der Umwechslung zu Kursverlusten, muss er nicht für den entgangenen Gewinn haften. Dem Kläger stehe kein Schadenersatz zu, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mit. Die Umwandlung von einer Kryptowährung in eine andere stehe nicht im Widerspruch zum Klägerwillen. (Az.: 13 U 82/22)

Textgröße ändern:

Vor Gericht stritten zwei ehemalige Freunde. Der Kläger vereinbarte mit dem Beklagten, dass dieser ihn bei der Investition in Kryptowährungen unterstützen sollte. Er überwies ihm rund 85.000 Euro. Der Beklagte erwarb dafür Anteile an den Kryptowährungen Ethereum und Bitcoin. Da er auf Wertsteigerungen spekulierte, wechselte er die Währungen teilweise um. Die Wertsteigerungen blieben allerdings aus. Bei einem Rückwechsel erhielt der Beklagte die Anteile nicht komplett zurück.

Die Richter am Oberlandesgericht wiesen die Klage des ehemaligen Freunds ab und revidierten eine Entscheidung des Landgerichts. Der Kläger habe nie gesagt, dass er eine Umwandlung nicht hätte haben wollen, entschieden die Richter. Dass mit dem Geld etwas Bestimmtes passieren sollte, hätten die beiden nie vereinbart. Der Kläger habe seinem damaligen Freund "freie Hand" gelassen und jederzeit Zugriff auf die Konten gehabt.

Letztlich seien bei der Investition auch Gewinne erzielt worden. Sein eingesetztes Kapital habe sich durch das Handeln seines ehemaligen Freunds nach dem Kurswert der erworbenen und noch vorhandenen Anteile der Währung Ethereum zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts fast vervierfacht.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen

Papst Leo XIV. hat seinen viertägigen Frankreich-Besuch beendet und ist am Abend in Richtung Rom abgereist. Am Flughafen der Stadt Metz wurde er vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron verabschiedet, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP. "Wir sind traurig, dass er geht, aber froh, dass alles gut verlaufen ist", sagte Macron.

Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo

Rund zehn Jahre nach der Tötung des italienischen Studenten Giulio Regeni in Ägypten hat ein Gericht in Rom Haftstrafen gegen drei ägyptische Sicherheitsbeamte wegen der Entführung des damals 28-Jährigen verhängt. Die drei Männer wurden in Abwesenheit zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt, von den Mordvorwürfen aber freigesprochen, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP am Montag. Einen kompletten Freispruch gab es für einen vierten Angeklagten.

Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen

Zum Abschluss seines Frankreich-Besuchs hat Papst Leo XIV. die Europäer eindringlich zu Friedensanstrengungen aufgerufen. Es sei notwendig, "Mut bei den Verhandlungen zu zeigen und bereit zu sein, bestimmte Positionen für das übergeordnete Wohl des Friedens aufzugeben", sagte der Papst am Montag in Metz im Beisein von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Ohne den Ukraine-Krieg ausdrücklich zu nennen, beklagte er ein "sinnloses Gemetzel, das jeden Tag unzählige zivile Opfer fordert".

Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine

Bei einem Luftangriff der myanmarischen Armee auf einen Markt im Bundesstaat Rakhine sind nach Angaben der Rebellenorganisation Arakan-Armee mindestens 33 Menschen getötet und 36 weitere verletzt worden. Der Angriff habe sich am Montagmittag (Ortszeit) in der Stadt Kyauktaw ereignet und einen Markt und eine angrenzende Brücke zum Ziel gehabt, berichteten die Rebellen. Ihnen zufolge könnte die Zahl der Toten noch steigen.

Textgröße ändern: