Pallade Veneta - Neuregelung zu kommunaler Fraktionsgröße in Schleswig-Holstein darf in Kraft treten

Neuregelung zu kommunaler Fraktionsgröße in Schleswig-Holstein darf in Kraft treten


Neuregelung zu kommunaler Fraktionsgröße in Schleswig-Holstein darf in Kraft treten
Neuregelung zu kommunaler Fraktionsgröße in Schleswig-Holstein darf in Kraft treten / Foto: Axel Heimken - AFP/Archiv

Das schleswig-holsteinische Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen im Land abgelehnt. Die Landtagsfraktionen von FDP und dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) hätten das Inkrafttreten der Änderung zum Juni verhindern wollen, teilte das Gericht in Schleswig am Donnerstag mit. In Schleswig-Holstein findet am Sonntag die Kommunalwahl statt.

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Das Gericht gab die Entscheidung im Eilverfahren zunächst ohne Begründung bekannt. Nach der vom Landtag beschlossenen Neuregelung müssen Fraktionen in Kommunalvertretungen ab 31 Mitgliedern künftig mindestens drei statt wie bisher zwei Mitglieder haben. Die grundsätzliche Entscheidung über die Neuregelung steht noch aus, dafür setzte das Gericht noch keinen Termin an.

Für die CDU-Landtagsfraktion erklärte der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen, die Entscheidung bestätige "unsere Auffassung, dass die von den Antragstellern durch die neue Regelung zur Fraktionsgröße befürchteten 'schweren Nachteile' demnach nicht vorliegen und mit Blick auf die Kommunalwahl am kommenden Sonntag keine Auswirkungen auf das Wahlverhalten für diese Parteien bestehen".

A.Rispoli--PV

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