Pallade Veneta - Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft


Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft
Supreme Court setzt Todesurteil gegen Boston-Marathon-Attentäter wieder in Kraft

Der Oberste Gerichtshof der USA hat das Todesurteil gegen den Attentäter vom Bostoner Marathonlauf 2013 wieder in Kraft gesetzt. Der Supreme Court in Washington kippte am Freitag mit einer Mehrheit von sechs zu drei Richterstimmen die vorherige Aufhebung des Todesurteils gegen Dschochar Zarnajew durch ein Berufungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten, der heute 28-Jährige habe vor seiner Verurteilung einen fairen Prozess erhalten.

Textgröße ändern:

"Dschochar Zarnajew hat abscheuliche Verbrechen begangen", schrieb der konservative Richter Clarence Thomas in der Urteilsbegründung. "Der sechste Zusatzartikel zur Verfassung hat ihm nichtsdestoweniger einen fairen Prozess vor einer unvoreingenommen Jury garantiert. Er hat ihn bekommen." Die drei Richter des liberalen Supreme-Court-Flügels widersprachen dieser Auffassung aber.

Zarnajew war im Mai 2015 wegen des Anschlags mit drei Toten und 264 Verletzten zum Tode und zugleich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Bundesberufungsgericht hob das Todesurteil aber im Juli 2020 auf. Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung unter anderem in dem Punkt recht, dass das Auswahlverfahren der Geschworenen fehlerhaft gewesen sei, weil eine Frage zu den Vorkenntnissen der Geschworenen zu dem Fall gestrichen worden war.

Die Berufungsrichter bemängelten außerdem, dass in dem Prozess ein 2011 mutmaßlich unter Beteiligung von Zarnajews älterem Bruder Tamerlan begangener Dreifachmord nicht erwähnt werden durfte. Zarnajews Anwälte hatten damit zeigen wollen, dass der zum Zeitpunkt des Anschlags 19-jährige Student tschetschenischer Herkunft unter dem Einfluss seines gewalttätigen größeren Bruders stand. Die beiden hatten den Boston-Anschlag gemeinsam verübt, Tamerlan wurde in der Folge von der Polizei erschossen.

Der Supreme Court wies die Argumente nun aber zurück. Die Auswahl der Geschworenen sei korrekt verlaufen. Tamerlan Zarnajews mutmaßliche Beteiligung an einem früheren Dreifachmord habe zudem keinerlei Beweiskraft für das Verfahren über den Boston-Anschlag gehabt und hätte die Geschworenen lediglich "verwirrt". Der Gerichtshof setzte damit das Todesurteil gegen den heute 28-Jährigen wieder in Kraft.

Die Regierung von Präsident Joe Biden hat allerdings ein Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene beschlossen. Todesurteile gegen von Bundesgerichten verurteilte Straftäter werden also nicht vollstreckt. Trotzdem hatte das Justizministerium vor dem Supreme Court gefordert, die Entscheidung des Berufungsgerichts zu revidieren und die Todesstrafe damit wieder in Kraft zu setzen. Es gehe darum, das begründete Urteil der Geschworenen zu respektieren.

Die Zarnajew-Brüder hatten im April 2013 im Zielbereich des Boston-Marathons zwei selbstgebaute Sprengsätze zur Explosion gebracht. Es gab drei Tote und 264 Verletzte, außerdem erschossen die Brüder bei ihrer Flucht einen Polizisten. Tamerlan Zarnajew wurde wenige Tage nach dem Anschlag bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet.

Dschochar Zarnajew wurde verletzt in einem Boot versteckt gefunden. Er hatte erklärte, mit dem Anschlag in Afghanistan und im Irak getötete Muslime rächen zu wollen.

F.Amato--PV

Empfohlen

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Textgröße ändern: