Pallade Veneta - Prinz Harry darf Entscheidung zu Polizeischutz gegen Geld nicht anfechten

Prinz Harry darf Entscheidung zu Polizeischutz gegen Geld nicht anfechten


Prinz Harry darf Entscheidung zu Polizeischutz gegen Geld nicht anfechten
Prinz Harry darf Entscheidung zu Polizeischutz gegen Geld nicht anfechten / Foto: ANGELA WEISS - AFP/Archiv

Prinz Harry hat im Streit mit der britischen Regierung um Sicherheitsvorkehrungen bei seinen Besuchen in Großbritannien eine Niederlage kassiert. Einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung zufolge lehnte ein Richter des Londoner High Court Harrys Antrag ab, bei seinen Besuchen im Vereinigten Königreich einen Polizeischutz aus eigener Tasche zu bezahlen. Der Richter bestätigte damit eine Entscheidung des britischen Innenministeriums, die Harry nun nicht mehr vor Gericht anzufechten kann.

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Harry und seine Frau Meghan hatten sich im April 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen und leben nun mit ihren beiden kleinen Kindern in Kalifornien. Damit verloren die beiden ihren vom Steuerzahler finanzierten Polizeischutz in Großbritannien. Das britische Innenministerium lehnte in der Folge ab, bei Besuchen in seinem Heimatland Polizisten für Harrys Sicherheit abzustellen, obwohl der Prinz selbst für die Kosten des Einsatzes aufkommen wollte.

In den USA beschäftigt das Paar ein eigenes privates Sicherheitsteam. Harry und Meghan führen jedoch an, dass ihre Sicherheitsleute in Großbritannien weder über ausreichende Kompetenzen noch über Zugang zu Geheimdienstinformationen verfügen, um die Familie schützen zu können. Daher hatte Harry gegen die Entscheidung des Innenministeriums geklagt.

Anwälte des Innenministeriums machten jedoch geltend, dass es "nicht angemessen" sei, wenn Reiche sich Schutzmaßnahmen "kaufen" - obwohl das Ministerium zuvor entschieden habe, dass ein mit Steuergeldern bezahlter Schutz nicht im öffentlichen Interesse sei. Auch die Londoner Metropolitan Police stellte sich gegen Harrys Antrag, da es falsch sei, Polizeibeamte "gegen die Zahlung einer Gebühr durch eine Privatperson Gefahren auszusetzen".

Die britische Justiz lehnte den Antrag des Prinzen nun endgültig ab. Der Richter Martin Chamberlain entschied, dass Harry die Entscheidung nicht weiter anfechten kann.

J.Lubrano--PV

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