Pallade Veneta - "Mr. Cum Ex" Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt

"Mr. Cum Ex" Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt


"Mr. Cum Ex" Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt
"Mr. Cum Ex" Hanno Berger erneut zu langer Haftstrafe verurteilt / Foto: Adrian DENNIS - AFP/Archiv

Ein weiteres Gericht hat den Steueranwalt Hanno Berger wegen seiner Beteiligung am sogenannten Cum-Ex-Skandal zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden sprach ihn am Mittwoch der schweren Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig und ordnete acht Jahre und drei Monate Haft sowie die Einziehung von gut einer Million Euro an. Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember bereits zu acht Jahren Haft verurteilt.

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Der 72-Jährige gilt als Erfinder des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt. Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragssteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für illegal.

Berger hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur "Minimierung ihrer Steuerlast" beriet. 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Erst neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar vergangenen Jahres nach Deutschland ausgeliefert.

Das Landgericht Bonn hatte Berger ebenfalls der schweren Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und neben acht Jahren Haft die Rückzahlung von knapp 13,7 Millionen Euro angeordnet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte in ihrem Plädoyer in Wiesbaden unter Einbeziehung des Bonner Urteils eine Gesamtstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

A.Saggese--PV

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