Pallade Veneta - Im Prozess um "Badewannenmord" in München fordert Staatsanwaltschaft Freispruch

Im Prozess um "Badewannenmord" in München fordert Staatsanwaltschaft Freispruch


Im Prozess um "Badewannenmord" in München fordert Staatsanwaltschaft Freispruch
Im Prozess um "Badewannenmord" in München fordert Staatsanwaltschaft Freispruch / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren in einem als Badewannenmord bekannt gewordenen Todesfall einer 87 Jahre alten Frau hat die Staatsanwaltschaft München Freispruch für den Angeklagten gefordert. Auch die Verteidigung beantragte am Montag vor dem Landgericht München I, den 62-jährige Manfred G. freizusprechen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein Urteil könnte am Freitag fallen.

Textgröße ändern:

Die von dem damals als Hausmeister einer großen Wohnanlage tätigen G. betreute Seniorin wurde im Oktober 2008 tot in ihrer Badewanne gefunden. Da ein Gerichtsmediziner Hämatome unter der Kopfhaut entdeckte, ging die Polizei von einem Tötungsdelikt aus.

Als engster Vertrauter wurde G. festgenommen und 2009 wegen Mordes aus Habgier verurteilt. Der Vorwurf eines Gelddiebstahls wurde bereits im damaligen Verfahren widerlegt. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin einen Streit als Grund für den Mord an.

Der Bundesgerichtshof hob das erste Urteil auf, 2012 wurde G. aber erneut und diesmal rechtskräftig verurteilt. G., der insgesamt bereits 13 Jahre und sieben Monate im Gefängnis saß, bestritt einen Mord immer.

Erst zwei nach jahrelanger Haft entstandene neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein könnte. G. kam auf Grundlage dieser Gutachten im August vergangenen Jahres frei. Das Landgericht musste den Fall neu aufrollen.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: