Pallade Veneta - Staatsanwaltschaft fordert Freispruch in Münchner Prozess um "Badewannenmord"

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch in Münchner Prozess um "Badewannenmord"


Staatsanwaltschaft fordert Freispruch in Münchner Prozess um "Badewannenmord"
Staatsanwaltschaft fordert Freispruch in Münchner Prozess um "Badewannenmord" / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Im spektakulären Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannenmord in Bayern hat die Staatsanwaltschaft Freispruch für den Angeklagten gefordert. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht München I, den 62-jährige Manfred G. zu entschädigen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil soll am Freitag gesprochen werden.

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Eine 87 Jahre alte Senioren, die von dem damals als Hausmeister einer großen Wohnanlage tätigen G. betreut wurde, wurde im Oktober 2008 tot in ihrer Badewanne gefunden. Da ein Gerichtsmediziner Hämatome unter der Kopfhaut entdeckte, ging die Polizei von einem Tötungsdelikt aus.

Ursprünglich wurde G. vorgeworfen, die Seniorin in einem Streit geschlagen und zur Verdeckung des Angriffs getötet haben. Dafür wurde er 2009 und in einem weiteren Prozess im Jahr 2012, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte, erneut und diesmal rechtskräftig verurteilt. Insgesamt saß er mehr als 13 Jahre in Haft.

G. hatte den Tatvorwurf stets bestritten und beteuerte dem Sprecher zufolge auch am Montag erneut seine Unschuld. Auch in der Öffentlichkeit gab es erhebliche Zweifel. Einen von der Verteidigung angenommenen unglücklichen Sturz der Frau schloss das Gericht damals als mögliche Todesursache aus.

Erst zwei neue Gutachten wiesen darauf hin, dass der Ertrinkungstod der Seniorin ein Unfall gewesen sein könnte. Ein Gutachten kam nach neueren wissenschaftlichen Methoden zu dem Schluss, dass sowohl die Auffindeposition als auch die Kopfverletzungen der Frau durch einen Sturz erklärbar seien.

Ein weiteres thermodynamisches Gutachten legte außerdem einen Todeszeitpunkt nahe, der erheblich außerhalb des vom Gericht angenommenen Zeitfensters liegt. G. kam im August vergangenen Jahres wieder frei. Das Landgericht musste den Fall komplett neu aufrollen.

In ihrem Plädoyer ging die Staatsanwaltschaft nun davon aus, dass nicht gesichert festgestellt werden konnte, dass es eine Straftat gegeben habe. Auch die Verteidiger des Angeklagten bekräftigten am Montag demnach ihre Überzeugung, dass G. unschuldig ist, und forderten seinen Freispruch.

In seinem letzten Wort bedankte sich der Angeklagte bei seinen Rechtsanwälten, seiner Ehefrau und dem Schwurgericht. Inzwischen lebt G. mit seiner Familie zusammen und arbeitet als Fahrer in einer Käserei.

Sollte G. am Ende freigesprochen werden, hat er Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 75 Euro pro Tag im Gefängnis - insgesamt 368.400 Euro. Darüber hinaus kann er weitere Schäden geltend machen.

N.Tartaglione--PV

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