Pallade Veneta - Urteil: Krankschreibung bis zum Kündigungszeitpunkt nicht per se verdächtig

Urteil: Krankschreibung bis zum Kündigungszeitpunkt nicht per se verdächtig


Urteil: Krankschreibung bis zum Kündigungszeitpunkt nicht per se verdächtig
Urteil: Krankschreibung bis zum Kündigungszeitpunkt nicht per se verdächtig / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Eine Krankschreibung eines Arbeitnehmers bis zum Zeitpunkt seiner Kündigung ist nicht per se verdächtig. Dies stelle den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel zumindest dann nicht in Frage, wenn die Krankmeldung vor der Kündigung erfolgte, entschied das niedersächsische Landesarbeitsgericht. Allein die Tatsache, dass der Arbeitnehmer exakt bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben sei, "erschüttert in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht", teilte das Gericht am Dienstag in Hannover mit. (AZ 8 Sa 859/22)

Textgröße ändern:

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom Oktober 2022. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber. Der Kläger meldete sich am 2. Mai 2022 krank, einen Tag später ging ihm die Kündigung zu. Der Arbeitgeber verweigerte wegen des zeitlichen Zusammentreffens des letzten Arbeitstags und der Krankschreibung die Lohnfortzahlung. Dagegen klagte der Mann.

Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts ist das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig. Beim Bundesarbeitsgericht ist bereits die Revision anhängig.

F.M.Ferrentino--PV

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: