Pallade Veneta - Prozess gegen 22-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs in Hildesheim begonnen

Prozess gegen 22-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs in Hildesheim begonnen


Prozess gegen 22-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs in Hildesheim begonnen
Prozess gegen 22-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs in Hildesheim begonnen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein 22 Jahre alter Mann muss sich seit Montag vor dem Landgericht Hildesheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verantworten. Zum Auftakt wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers die Anklage verlesen. Der Mann soll demnach ein sieben Jahre altes Kind in einem Gebüsch missbraucht haben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Textgröße ändern:

Die Tat wurde laut Anklage Anfang Juli 2021 in Hildesheim begangen. Der Angeklagte soll dem damals siebenjährigen Kind in ein Gebüsch gefolgt sein und es dort sexuell missbraucht haben. Anschließend sei das Kind weggelaufen und habe einem Angehörigen von der Tat berichtet.

Der Angehörige soll den Angeklagten kurz darauf in der Nähe des Tatorts angetroffen und attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Verdacht gegen den 22-Jährigen unter anderem auf festgestellten DNA-Spuren. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt

in mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Mann in Sachsen-Anhalt ist offenbar nicht wie zunächst angenommen Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass der 49-Jährige stattdessen an den Folgen eines Sturzes gestorben sei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Halle mitteilten. Ein unter Tatverdacht festgenommener 61-Jährige sei wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern: