Pallade Veneta - BGH verhandelt in Streit zwischen Stadt Stuttgart und EnBW um Fernwärmenetz

BGH verhandelt in Streit zwischen Stadt Stuttgart und EnBW um Fernwärmenetz


BGH verhandelt in Streit zwischen Stadt Stuttgart und EnBW um Fernwärmenetz
BGH verhandelt in Streit zwischen Stadt Stuttgart und EnBW um Fernwärmenetz / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe im Rechtsstreit um das Fernwärmenetz der Stadt Stuttgart. Die baden-württembergische Landeshauptstadt streitet schon seit einigen Jahren mit dem Energieversorger EnBW. Es geht um die Fragen, wem das Eigentum am Fernwärmenetz zusteht und wer es betreibt. (Az. KZR 101/20)

Textgröße ändern:

Die Fernwärme war ursprünglich von einem kommunalen Unternehmen ausgebaut worden, das später in den EnBW-Konzern eingegliedert wurde. Der Nutzungsvertrag lief Ende 2013 aus, darin war nicht geregelt, wie es weitergehen sollte. 2016 beschloss der Gemeinderat, dass die Stadt das Netz und dessen Betrieb übernehmen sollte. Die Stadt zog vor Gericht, um das durchzusetzen. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hatte sie aber damit keinen Erfolg - ebenso wenig die EnBW, die das Fernwärmenetz weiter betreiben will. Nun soll der Kartellsenat des BGH entscheiden.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt

in mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Mann in Sachsen-Anhalt ist offenbar nicht wie zunächst angenommen Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass der 49-Jährige stattdessen an den Folgen eines Sturzes gestorben sei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Halle mitteilten. Ein unter Tatverdacht festgenommener 61-Jährige sei wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern: