Pallade Veneta - Läuferin Caster Semenya gewinnt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Läuferin Caster Semenya gewinnt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte


Läuferin Caster Semenya gewinnt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte
Läuferin Caster Semenya gewinnt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte / Foto: ANDY LYONS - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen wichtigen Erfolg errungen. Das Gericht in Straßburg urteilte am Dienstag, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin Opfer von Diskriminierung durch den Leichtathletik-Dachverband World Athletics geworden sei. Semenya ist bei der Geburt als weiblich registriert worden, hat aber einen stark erhöhten Testosteronspiegel.

Textgröße ändern:

Semenya ist eine sogenannte Athletin mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD). Die 32-Jährige kämpft seit Jahren vor Gericht darum, bei Wettkämpfen als Frau antreten zu können, ohne sich einer Hormonbehandlung zu unterziehen, um ihre Testosteronwerte zu senken.

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hatte 2020 ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs zurückgewiesen. Dabei geht es um eine umstrittene Regel, die eine Obergrenze für Testosteronwerte für Sportlerinnen vorsieht. Semenya hätte demnach ihren natürlichen Hormonspiegel durch Medikamente absenken müssen, um weiter an bestimmten Wettbewerben teilzunehmen.

Das Straßburger Gericht urteilte nun, dass es sich bei ihrer Beschwerde um "glaubwürdige Behauptungen über eine Diskriminierung aufgrund ihres erhöhten Testosteronspiegels" handele. Die Schweiz habe ihren Ermessensspielraum überschritten in dem Fall, bei dem es um "Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und geschlechtlicher Merkmale" gehe, heißt es in der Begründung.

Die Schweiz habe somit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und zudem das Recht auf Privatsphäre verletzt. Auch wenn Semenya keinen Schadensersatz gefordert hatte, verurteilte das Gericht die Schweiz zu einer Zahlung von 60.000 Euro an die Sportlerin.

Das Urteil hat für die 32-Jährige in erster Linie symbolische Bedeutung, da es weder die umstrittene Regel infrage stellt noch ihre Teilnahme an den Wettbewerben ermöglicht.

Semenya Hatte 2012 und 2016 Olympia-Gold über 800 Meter gewonnen, darf aber seit 2019 wegen der sogenannten Testosteron-Regel nicht mehr bei internationalen Rennen über ihre Paradestrecke antreten.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: