Pallade Veneta - Westliche Staaten rufen zu Ablehnung von Resolution gegen "religiösen Hass" auf

Westliche Staaten rufen zu Ablehnung von Resolution gegen "religiösen Hass" auf


Westliche Staaten rufen zu Ablehnung von Resolution gegen "religiösen Hass" auf
Westliche Staaten rufen zu Ablehnung von Resolution gegen "religiösen Hass" auf / Foto: Fabrice COFFRINI - AFP

Rund zwei Wochen nach einer aufsehenerregenden Koran-Verbrennung in Schweden haben die EU-Staaten, Großbritannien und die USA am Dienstag vor dem UN-Menschenrechtsrat zur Ablehnung eines Resolutionsentwurfs gegen "religiösen Hass" aufgerufen. Im von Pakistan eingebrachten Entwurf werden "alle Befürwortungen und Äußerungen von religiösem Hass" verurteilt und Länder aufgerufen, Gesetze gegen solche Handlungen zu verabschieden. Vertreter mehrerer westlicher Staaten begründeten ihre Ablehnung damit, dass der Appell im Widerspruch zur Meinungsfreiheit stehe.

Textgröße ändern:

Nach Ansicht von Pakistans UN-Botschafter Khalil Hashmi ist der Entwurf, in dem ausdrücklich die "jüngsten öffentlichen und vorsätzlichen Handlungen, die den Koran entweiht haben" erwähnt werden, hingegen ausgeglichen und enthält keine Vorwürfe an einzelne Staaten.

Der britische UN-Botschafter Simon Manley räumte zwar - wie andere westliche Diplomaten - ein, dass die Meinungsfreiheit in Ausnahmefällen eingeschränkt werden könne. Sein Land weise aber die Ansicht zurück, dass "Angriffe auf die Religion (...) grundsätzlich einen Aufruf zum Hass darstellen".

Die Abstimmung über die Resolution ist erst für den frühen Mittwochmorgen (Ortszeit) angesetzt. Pakistan hatte die Debatte über "religiösen Hass" im UN-Menschenrechtsrat beantragt, nachdem Ende Juni in Schwedens Hauptstadt Stockholm ein ins Land geflüchteter Iraker während des islamischen Opferfestes Eid al-Adha vor der Hauptmoschee unter anderem Schinkenstreifen - die Muslimen als unrein gelten - in ein Exemplar des Koran gesteckt Seiten daraus verbrannt hatte.

Der Mann hatte zuvor die Genehmigung der schwedischen Behörden für seine Protestaktion erhalten. Seinen Antrag hatte er unter anderem mit der Meinungsfreiheit begründet. Später leitete die schwedische Polizei Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ein, die Regierung Schwedens verurteilte die Aktion. In mehreren muslimischen Ländern lösten die Aktion - und die staatliche Erlaubnis dafür - dennoch heftige Proteste aus.

UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk sagte in der Debatte am Dienstag, zwar müssten die Staaten der Welt "jeglichen Aufruf zum Hass auf Grundlage von Nationalität, Ethnie oder Glauben" untersagen. Allerdings müsse "jegliche Einschränkung der Meinungsfreiheit" grundsätzlich eine Ausnahme bleiben. Geschützt werden sollten dabei Türk zufolge Menschen - es dürfe aber nicht darum gehen, "religiöse Glaubenssätze jeglicher Kritik zu entziehen".

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Ermittler: 49-Jähriger in Sachsen-Anhalt doch kein Opfer von Tötungsdelikt

in mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Mann in Sachsen-Anhalt ist offenbar nicht wie zunächst angenommen Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen hätten ergeben, dass der 49-Jährige stattdessen an den Folgen eines Sturzes gestorben sei, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag gemeinsam in Halle mitteilten. Ein unter Tatverdacht festgenommener 61-Jährige sei wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Textgröße ändern: