Pallade Veneta - Einschlägig bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt zu Haftstrafe verurteilt

Einschlägig bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt zu Haftstrafe verurteilt


Einschlägig bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt zu Haftstrafe verurteilt
Einschlägig bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt zu Haftstrafe verurteilt / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Der einschlägig bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Sachsen-Anhalt ist zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Halle sprach den Angeklagten am Donnerstag unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 1970 geborenen Liebich, der seit längerem auch im Fokus des Verfassungsschutzes steht, in insgesamt sechs Anklagen eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, die er vor allem bei Kundgebungen in Halle begangen haben soll.

Seine verbalen Angriffe richteten sich unter anderem gegen eine Journalistin und die Vereinigung Omas gegen Rechts. Zudem bot er über seine Internetseite einen Baseballschläger mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" zum Verkauf an. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre Haft, die Verteidigung beantragte Freispruch.

Bislang war der Rechtsextremist wegen ähnlicher Delikte zu Geldstrafen oder Bewährung verurteilt worden, erstmals wurde gegen ihn nun eine Freiheitsstrafe verhängt. Darin floss auch ein früheres Urteil des Landgerichts Halle mit ein.

Liebich war im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz zu zehn Monaten Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen der Rechtsextremist aktuell vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine prorussische Positionen propagiert. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt ist ihm ein ganzes Kapitel gewidmet.

O.Merendino--PV

Empfohlen

14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg

Weil er einen Jugendlichen auf einem Spielplatz im Sauerland erstach, ist ein 17-Jähriger in Arnsberg des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verhängte gegen ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.

Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen

Weil er seine Frau über Jahre hinweg heimlich sedierte und sexuell missbrauchte, ist ein Mann in Aachen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 61-Jährige filmte seine Taten und stellte die Videos ins Internet, wie das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag nach Angaben einer Sprecherin feststellte. Es verhängte achteinhalb Jahre Haft.

Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern

Mit einer Großrazzia in fünf Bundesländern sind Ermittlungsbehörden gegen eine Bande vorgegangen, die Autohändler um mehrere Millionen Euro betrogen haben soll. Die Beschuldigten hätten sich als Vertreter eines weltweit tätigen Verleihers von Miet- und Leasingwagen ausgegeben, berichteten die Polizei in München sowie die Generalstaatsanwaltschaft im bayerischen Bamberg am Freitag. Demnach täuschten sie die Autohändler mit hochprofessionell fingierten vermeintlichen Fahrzeugverkäufen.

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Textgröße ändern: