Pallade Veneta - Zeitung darf über Zusammenarbeit von Profilerin mit Querdenkern schreiben

Zeitung darf über Zusammenarbeit von Profilerin mit Querdenkern schreiben


Zeitung darf über Zusammenarbeit von Profilerin mit Querdenkern schreiben
Zeitung darf über Zusammenarbeit von Profilerin mit Querdenkern schreiben / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einer Zeitung Recht gegeben, die über eine Zusammenarbeit einer Profilerin mit Querdenkern schrieb. Das Gericht lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen Unterlassungsanpruch der Frau ab. Diese ist als Beraterin, Autorin und Rednerin auf Veranstaltungen tätig.

Textgröße ändern:

Die überregionale Tageszeitung berichtete über ihre Teilnahme an einer Fernsehsendung und schrieb, dass sie "mit Anhängern der Querdenkerbewegung" zusammenarbeite. Hiergegen klagte die Frau vor dem Landgericht, das ihrem Unterlassungsbegehren stattgab. Die Zeitung ging jedoch in Berufung und hatte damit Erfolg. Das OLG sah im Gegensatz zur Vorinstanz keinen Unterlassungsanspruch. Bei der angegriffenen Äußerung handle es sich um ein Werturteil und damit eine Meinungsäußerung, entschied das Gericht. Der Begriff der Querdenkerbewegung sei dabei unscharf.

Er beschreibe nach Ausbruch der Coronapandemie "eine äußerst heterogene, nicht klar zu umreißende Initiative", welche die Pandemie leugne und Maßnahmen dagegen ablehne. Die Zeitung habe aus Äußerungen und Kontakten der Frau zu vier im Artikel genannten Menschen darauf geschlossen, dass diese der Bewegung zuzuordnen seien. Das Medium habe für diese Einschätzung zudem tatsächliche Anhaltspunkte vorgebracht, die Frau ihrerseits mit allen vieren unstreitig zusammengearbeitet.

Es bleibe zwar offen, um welche Ziele, Gebiete und Aufgaben es sich bei der Zusammenarbeit gehandelt habe. Ausreichend sei, dass die vier auf der Verlagswebseite der Frau neben anderen als für sie tätige "handverlesene Autoren" aufgeführt seien, begründete das OLG. Der Artikel in der Tageszeitung biete dem Leser aber keinen Anhalt, dass die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Querdenkerbewegung stehe. Die bereits Ende Juni erfolgte Entscheidung ist nicht anfechtbar.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

14-Jähriger auf Spielplatz erstochen: Mordurteil gegen 17-Jährigen in Arnsberg

Weil er einen Jugendlichen auf einem Spielplatz im Sauerland erstach, ist ein 17-Jähriger in Arnsberg des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht verhängte gegen ihn am Freitag nach Angaben eines Sprechers eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Er habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet.

Vergewaltigungen von sedierter Frau gefilmt: Haftstrafe für Ehemann in Aachen

Weil er seine Frau über Jahre hinweg heimlich sedierte und sexuell missbrauchte, ist ein Mann in Aachen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 61-Jährige filmte seine Taten und stellte die Videos ins Internet, wie das Landgericht der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag nach Angaben einer Sprecherin feststellte. Es verhängte achteinhalb Jahre Haft.

Autohändler um Millionen Euro betrogen: Razzia gegen Bande in fünf Bundesländern

Mit einer Großrazzia in fünf Bundesländern sind Ermittlungsbehörden gegen eine Bande vorgegangen, die Autohändler um mehrere Millionen Euro betrogen haben soll. Die Beschuldigten hätten sich als Vertreter eines weltweit tätigen Verleihers von Miet- und Leasingwagen ausgegeben, berichteten die Polizei in München sowie die Generalstaatsanwaltschaft im bayerischen Bamberg am Freitag. Demnach täuschten sie die Autohändler mit hochprofessionell fingierten vermeintlichen Fahrzeugverkäufen.

Brandenburger Verfassungsgericht lehnt Eilantrag von AfD gegen Doppelhaushalt ab

Das Brandenburger Verfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Die 30 Mitglieder der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag klagten gegen bestimmte Festlegungen im Haushaltsplan und beantragten die vorläufige Außervollzugsetzung eines Paragrafen der Haushaltsordnung, wie das Gericht am Freitag in Potsdam mitteilte. Damit hatten sie keinen Erfolg. Allerdings steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus.

Textgröße ändern: