Pallade Veneta - Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall

Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall


Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall
Erneut mehr als drei Jahre Haft für Raser in Bayern nach tödlichem Unfall / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Fast vier Jahre nach einem tödlichen Raserunfall auf einer Autobahn in Bayern ist ein neues Urteil gegen einen heute 26 Jahre alten Angeklagten ergangen. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Mann zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Er wurde wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Gegen den Angeklagten war bereits im April 2022 ein Urteil gefallen, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung jedoch auf.

Textgröße ändern:

Wie das Landgericht laut dem BGH bereits festgestellt hatte, war der Angeklagte am 20. Oktober 2019 mit seinem 575 PS starken Sportwagen auf der Bundesautobahn 9 bei Ingolstadt unterwegs. Dabei fuhr er trotz eines Tempolimits von 100 Stundenkilometern mehr als 230 Kilometer pro Stunde.

Als vor ihm ein 22-jähriger Autofahrer mit rund 120 Stundenkilometern auf die linke Spur wechselte, fuhr der Angeklagte in das Heck des Wagens. Durch den Zusammenprall wurde das Auto des 22-Jährigen von der Fahrbahn geschleudert. Der Mann starb kurze Zeit später.

Das Landgericht verurteilte den Angeklagten 2022 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts nach Revision der Verteidigung und des Nebenklägers, der eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatte, auf.

Der Senat beanstandete, dass das Landgericht bei dem Angeklagten zwar einen Gefährdungsvorsatz bejaht, einen Tötungsvorsatz aber ausgeschlossen hatte. Die Kammer hielt laut dem Sprecher an ihrer Entscheidung fest und begründete ihr Vorgehen nun ausführlich.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neuen Verfahren eine Haftstrafe von acht Jahren und zwei Monaten wegen Totschlags gefordert, während die Nebenklage mindestens fünf Jahre Haft forderte. Beide beantragten die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes.

Die Verteidigung lehnte einen Tötungs- wie auch Gefährdungsvorsatz ab und plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem bis zwei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt

Wegen der Tötung seines Onkels mit einem Beil ist ein Mann in Bayern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Regensburg sprach den 51-jährigen Mann am Freitag des Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.

UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"

Die UNO hat die im August im Gazastreifen ausgerufene Hungersnot für beendet erklärt. Die Ernährungssicherheit im Gazastreifen habe sich verbessert, sodass in keinem Gebiet mehr eine Hungersnot gemäß der IPC-Skala zum Hungermonitoring gelte, erklärten die zuständigen UN-Experten am Freitag. Die Lage bleibe jedoch weiter "kritisch".

Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen

Eine vierfache Mutter im Alter von 40 Jahren ist im niedersächsischen Apensen an ihrer Wohnungstür niedergestochen und tödlich verletzt worden. Als tatverdächtig galt ihr flüchtiger 57-jähriger früherer Lebensgefährte, wie die Polizei in Stade nach der Tat am Freitag mitteilte. Die Fahndung nach dem Mann, der zugleich Vater der Kinder sei, laufe "auf Hochtouren".

Ein Jahr später: 52-Jährige als Verursacherin von tödlichem Unfall identifiziert

Mehr als ein Jahr nach dem Tod eines 24-Jährigen bei einem Unfall in Bayern hat die Polizei die mutmaßliche Unfallverursacherin gefunden. Es handle sich um eine 52-jährige Frau aus dem Landkreis Straubing-Bogen, teilte die Polizei am Freitag in Regensburg mit. Sie habe die Tat eingeräumt.

Textgröße ändern: