Pallade Veneta - Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für 17-Jährigen nach Schüssen auf Jugendliche

Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für 17-Jährigen nach Schüssen auf Jugendliche


Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für 17-Jährigen
nach Schüssen auf Jugendliche
Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe für 17-Jährigen nach Schüssen auf Jugendliche / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Weil er bei einem Streit zweier Gruppen auf drei Jugendliche schoss, hat das Landgericht im baden-württembergischen Heilbronn einen 17-Jährigen zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Große Jugendkammer sprach ihn des versuchten Totschlags schuldig, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Urteil fiel bereits am Dienstag, das Ende März begonnene Verfahren fand jedoch aufgrund des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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Die Tat hatte sich am 30. September 2022 abends in der Gemeinde Leingarten ereignet. Der damals 16-Jährige schoss demnach mit einer mit scharfer Munition geladenen Selbstladepistole auf die drei Jugendlichen. Zuvor soll er einen Tötungsvorsatz gefasst haben. Einen 15-Jährigen traf er lebensgefährlich am Kopf, dieser überlebte nur aufgrund einer schnellen intensivmedizinischen Behandlung. Einen anderen traf der Schütze am Fuß, einen dritten verfehlte er.

Hintergrund der Tat war laut Gericht ein Streit um ein Gramm Marihuana. Dieses soll der Angeklagte von dem 15-Jährigen an sich genommen haben, ohne dass er dafür bezahlte. Stattdessen soll sein Begleiter dem späteren Schussopfer mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen haben. Daraufhin soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen der Gruppe des Angeklagten und jener des 15-Jährigen gekommen sein, anschließend zu den Schüssen.

Das Urteil lag knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer achtjährigen Jugendstrafe. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafhöhe beantragt. Günstig für den Angeklagten wirkte sich laut Gericht ein Teilgeständnis aus. Zudem konnte die Tatwaffe erst aufgrund seiner Angaben gefunden werden.

A.Graziadei--PV

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