Pallade Veneta - Weißes Haus: Biden würde seinen Sohn bei Verurteilung nicht begnadigen

Weißes Haus: Biden würde seinen Sohn bei Verurteilung nicht begnadigen


Weißes Haus: Biden würde seinen Sohn bei Verurteilung nicht begnadigen
Weißes Haus: Biden würde seinen Sohn bei Verurteilung nicht begnadigen / Foto: SAUL LOEB - AFP/Archiv

US-Präsident Joe Biden würde seinen vor Gericht stehenden Sohn Hunter Biden nach Angaben des Weißen Hauses im Falle einer Verurteilung nicht begnadigen. Eine entsprechende Frage beantwortete die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, am Donnerstag mit "Nein". Nähere Angaben machte sie nicht.

Textgröße ändern:

Hunter Biden wird vorgeworfen, in den Jahren 2017 und 2018 keine Bundeseinkommenssteuer gezahlt zu haben. In einem separaten Fall soll der Präsidentensohn kurzzeitig einen Revolver besessen haben, obwohl ihm dies als früherem Drogenabhängigen verboten war.

Am Mittwoch hatten Medien berichtet, eine in Bezug auf die Vorwürfe des Steuerbetrugs zuvor ausgehandelte Vereinbarung von Hunter Biden mit der Bundesstaatsanwaltschaft zur Beilegung der Anklage sei gescheitert. Davor hatte sich der 53-jährige Biden zu Schuldeingeständnissen in zwei Fällen der Steuerhinterziehung verpflichtet, um einem Strafprozess und einer möglichen Gefängnisstrafe zu umgehen. Die Vereinbarung hätte zudem den separaten Fall von illegalem Waffenbesitz regeln sollen.

Ein US-Präsident kann umfassende Begnadigungen für Menschen ausstellen, die auf Bundesebene nach Bundesrecht verurteilt wurden. Davon machen die Präsidenten auch immer wieder Gebrauch.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Textgröße ändern: