Pallade Veneta - Prozess gegen Seniorin wegen Autofahrt in Menschenmenge in Essen begonnen

Prozess gegen Seniorin wegen Autofahrt in Menschenmenge in Essen begonnen


Prozess gegen Seniorin wegen Autofahrt in Menschenmenge in Essen begonnen
Prozess gegen Seniorin wegen Autofahrt in Menschenmenge in Essen begonnen

Zwei Jahre nach einem schweren Unfall mit einem Toten und mehreren Verletzten an einer Straßenbahnhaltestelle in Essen hat vor dem Landgericht der Stadt ein Prozess gegen eine 83-Jährige begonnen. Zum Prozessauftakt am Montag schwieg die Angeklagte, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Seniorin wird beschuldigt, am 29. Februar 2020 an einer Bahnhaltestelle rechts einen Wagen überholt und dabei neun Menschen angefahren zu haben.

Textgröße ändern:

Ein 66-Jähriger starb infolge des Unfalls, acht weitere Passanten wurden teils schwer verletzt. Nach Polizeiangaben wurden auch die Seniorin selbst sowie ihr Beifahrer verletzt. Laut Anklagevorwurf war die damals 81-Jährige mit ihrem Wagen in Richtung Essener Innenstadt unterwegs. Als vor ihr ein Auto wegen einer davor haltenden Straßenbahn und wegen der querenden Passanten anhielt, habe sie rechts überholt.

Dabei sei die Seniorin mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 65 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen und zum Teil über den Bürgersteig gefahren. Dabei kollidierte die Rentnerin mit neun Menschen. Ein 66-Jähriger erlitt schwere Verletzungen und starb mehrere Wochen später an Multiorganversagen. Ein 13-Jähriger erlitt eine offene Schädelfraktur und musste notoperiert werden. Ein 14-Jähriger trug eine Hirnblutung davon und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Eine 19-Jährige erlitt einen Hüftbruch.

Fünf weitere Menschen erlitten Brüche und andere Verletzungen. Die Angeklagte sei erst hinter der Kreuzung zum Stehen gekommen. Einen technischen Defekt habe es nicht gegeben. Die Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Für das Verfahren sind zunächst zehn weitere Verhandlungstage bis Anfang Mai angesetzt.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Nach gescheiterter Klage: Medien fordern Millionenkosten von Prinz Harry zurück

Nach der gescheiterten Klage des britischen Prinzen Harry und weiterer Promis wie Popstar Elton John gegen mehrere Boulevardzeitungen hat die Mediengruppe Associated Newspapers (ANL) Prozesskosten in Millionenhöhe zurückgefordert. Die Anwälte des Unternehmens forderten in einer Anhörung am Mittwoch, die gescheiterten Kläger sollten einen größeren Anteil der Prozesskosten von 34 Millionen Pfund (45 Millionen Euro) übernehmen als üblich.

Nordrhein-Westfalen: 27-jähriger Zollbeamter stürzt bei Einsatz von Dach und stirbt

Ein 27-jähriger Zollbeamter ist bei einer Schwarzarbeitskontrolle in Nordrhein-Westfalen vom Dach einer Gewerbehalle gestürzt und ums Leben gekommen. Der 27-Jährige war am Dienstagvormittag gemeinsam mit Kollegen in einer Gewerbehalle in Korschenbroich im Einsatz, wie ein Sprecher des Hauptzollamts in Krefeld am Mittwoch sagte. Demnach wollte der 27-Jährige das Dach kontrollieren und gelangte dazu über eine Treppe auf die Dachfläche.

Analyse: Zahl antisemitischer Angriffe weltweit gestiegen - besonders in Deutschland

Die Zahl antisemitischer Angriffe ist einer Analyse zufolge seit 2022 in mehreren Staaten weltweit deutlich gestiegen - am massivsten aber in Deutschland. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht der J7 Taskforce gegen Antisemitismus hervor. Diese untersucht antisemitische Vorfälle in sieben Staaten, in denen zusammen etwa 90 Prozent der Jüdinnen und Juden außerhalb Israels leben.

Anschlag auf Verdi-Demo in München: Verteidigung fordert Unterbringung in Psychiatrie

Im Prozess um den tödlichen Autoanschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi in München hat die Verteidigung des Angeklagten auf 15 Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik plädiert. Das teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts in der bayerischen Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Eine verminderte Schuldfähigkeit ihres Mandanten Farhad N. sei ihrer Auffassung zufolge nicht auszuschließen.

Textgröße ändern: