Pallade Veneta - Sicherheitsstandards gelten auch für Aufbewahrung von Schlüssel zu Waffenschrank

Sicherheitsstandards gelten auch für Aufbewahrung von Schlüssel zu Waffenschrank


Sicherheitsstandards gelten auch für Aufbewahrung von Schlüssel zu Waffenschrank
Sicherheitsstandards gelten auch für Aufbewahrung von Schlüssel zu Waffenschrank / Foto: Ethan Miller - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Schlüssel für einen Waffenschrank müssen einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zufolge ebenfalls in einem Tresor aufbewahrt werden, der den gesetzlichen Sicherheitsstandards für Waffenschränke entspricht. Darauf wies das Gericht in Münster in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung hin. (Az. 20 A 2384/20)

Textgröße ändern:

Zugleich gaben die Richterinnen und Richter in dem Verfahren allerdings einem Jäger Recht, der sich gegen den Entzug seiner waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit wehrte. Ihm waren zwei Pistolen und Munition bei einem Einbruch gestohlen worden, wobei er laut Polizei die Schlüssel zu seinem Waffenschrank in einem 40 Kilogramm schweren Stahltresor mit Zahlenschloss verwahrt hatte, der den Sicherheitsstandards nicht entsprach.

Laut Gericht handelte es sich zwar um einen "objektiven Sorgfaltsverstoß", der "ausnahmsweise" jedoch keine Unzuverlässigkeitsprognose rechtfertige. Es fehlten konkrete gesetzliche oder fachgerichtliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke, und "juristischen Laien" wie dem Kläger habe es sich deshalb auch nicht aufdrängen müssen, dass diese nach denselben Sicherheitsstandards zu verwahren seien wie die Waffen, führte das OVG aus.

Im konkreten Einzelfall habe der Kläger durch die Wahl eines Stahltresors außerdem Maßnahmen getroffen, die geeignet gewesen seien, den Zugriff von unbefugten Dritten auf die Schlüssel zu verhindern oder zumindest erheblich zu erschweren. Es sei daher "ein gröblicher Verstoß gegen waffengesetzliche Bestimmungen nicht anzunehmen", fügten die Richterinnen und Richter hinzu.

In zweiter Instanz korrigierten sie deshalb nun ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, das den von den Waffenbehörde verhängten Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis gebilligt hatte. Eine Revision ließ das OVG nicht zu. Dagegen ist noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt

In Bornheim bei Bonn ist eine von einem Angler im Rhein gefundene Weltkriegsbombe gesprengt worden. 500 Menschen mussten dafür am Samstag im Ortsteil Hersel ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Gemeinde mitteilte. Ein Bagger brachte den 250 Kilogramm schweren Blindgänger an Land, wo er von Experten kontrolliert gesprengt wurde. Dies geschah demnach in einer eigens ausgehobenen Sprenggrube.

Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer

Ein schwerer Herbststurm wütet über dem Nordosten der USA und hat mindestens ein Todesopfer gefordert. Wie US-Medien berichteten, wurde im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein 56-jähriger Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet. Hunderte Flüge wurden gestrichen, Zehntausende Menschen waren ohne Strom. Die Behörden warnten vor starkem Wind, Überschwemmungen und Straßensperrungen durch heftige Regenfälle.

Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen

Bei einer Freiluftmesse im Herzen von Paris haben am Samstag hunderttausende Menschen an einem Gottesdienst mit Papst Leo XIV. teilgenommen. Nach Schätzungen des Vatikans versammelten sich etwa 800.000 Menschen zu der Messe im Zentrum der französischen Hauptstadt. Zuvor war der Papst im Papamobil über die Champs-Elysées gefahren, wo er von zahlreichen Gläubigen bejubelt wurde.

Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt

Im bayerischen Seefeld ist ein 66-Jähriger tot in seiner Grundstückseinfahrt entdeckt worden - nun ermittelt die Kriminalpolizei. Wie am Samstag die Polizei in Ingolstadt mitteilte, wurde der Tote am Freitagmorgen kurz vor sieben Uhr gemeldet. Er befand sich demnach in der Einfahrt neben seinem Auto. Den ersten Erkenntnissen zufolge bestehen "konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung".

Textgröße ändern: