Pallade Veneta - Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags

Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags


Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags
Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Wer sich beim Einstellen eines Verkaufsangebots im Internet vertan hat, kann als Verkäuferin oder Verkäufer nicht einfach nachträglich den Kaufvertrag missachten. Das Landgericht Köln entschied laut Mitteilung vom Donnerstag, dass dem Käufer möglicherweise Schadenersatz zusteht, "wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert". Das Urteil wurde am vergangenen Freitag verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. (Az. 37 O 220/22)

Textgröße ändern:

In dem Fall ging es um ein Sofa, das die Verkäuferin bei der Plattform Ebay für 700 Euro zum Kauf angeboten hatte, das aber tatsächlich einen Wert von 7000 Euro hatte. Der Käufer nutzte die Option zum Sofortkauf und zahlte noch am selben Tag. Ebenfalls noch am selben Tag erhielt er eine Nachricht, dass ein Fehler vorliege und er sein Geld zurückbekomme. Der Käufer lehnte das ab und bat um einen Termin zur Abholung des Sofas.

Die Verkäuferin gab daraufhin an, sie lebe in den USA und das sei das Problem, gleichzeitig bekam der Käufer eine Nachricht von Ebay, dass der Kauf mit dem Grund "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt" abgebrochen worden sei. Das Geld wurde zurückerstattet. Der Käufer forderte aber erneut die Übergabe des Sofas oder einen Schadenersatz. Nach verstrichener Frist trat er schließlich vom Kaufvertrag zurück und forderte Schadenersatz in Höhe von 6300 Euro - also die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und Kaufpreis.

Das lehnte die Verkäuferin ab und erklärte, sie habe sich vertippt und das Sofa eigentlich für 7000 Euro anbieten wollen. Der darauf erhobenen Klage des Käufers gab das Landgericht Köln nun statt. Beide Parteien hätten einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und der möglicherweise berechtigte Grund zur Anfechtung des Vertrags, sich vertippt zu haben, sei "verspätet erklärt worden". Der Kläger wiederum müsse so gestellt werden, wie er "bei ordnungsgemäßer Leistung stehen würde" - denn dann hätte er ein Sofa im Wert von 7000 Euro erhalten.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt

In Bornheim bei Bonn ist eine von einem Angler im Rhein gefundene Weltkriegsbombe gesprengt worden. 500 Menschen mussten dafür am Samstag im Ortsteil Hersel ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Gemeinde mitteilte. Ein Bagger brachte den 250 Kilogramm schweren Blindgänger an Land, wo er von Experten kontrolliert gesprengt wurde. Dies geschah demnach in einer eigens ausgehobenen Sprenggrube.

Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer

Ein schwerer Herbststurm wütet über dem Nordosten der USA und hat mindestens ein Todesopfer gefordert. Wie US-Medien berichteten, wurde im New Yorker Stadtteil Brooklyn ein 56-jähriger Mann von einem umstürzenden Baum getroffen und getötet. Hunderte Flüge wurden gestrichen, Zehntausende Menschen waren ohne Strom. Die Behörden warnten vor starkem Wind, Überschwemmungen und Straßensperrungen durch heftige Regenfälle.

Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen

Bei einer Freiluftmesse im Herzen von Paris haben am Samstag hunderttausende Menschen an einem Gottesdienst mit Papst Leo XIV. teilgenommen. Nach Schätzungen des Vatikans versammelten sich etwa 800.000 Menschen zu der Messe im Zentrum der französischen Hauptstadt. Zuvor war der Papst im Papamobil über die Champs-Elysées gefahren, wo er von zahlreichen Gläubigen bejubelt wurde.

Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt

Im bayerischen Seefeld ist ein 66-Jähriger tot in seiner Grundstückseinfahrt entdeckt worden - nun ermittelt die Kriminalpolizei. Wie am Samstag die Polizei in Ingolstadt mitteilte, wurde der Tote am Freitagmorgen kurz vor sieben Uhr gemeldet. Er befand sich demnach in der Einfahrt neben seinem Auto. Den ersten Erkenntnissen zufolge bestehen "konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung".

Textgröße ändern: