Pallade Veneta - Keine Umsatzsteuer fällig auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld

Keine Umsatzsteuer fällig auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld


Keine Umsatzsteuer fällig auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld
Keine Umsatzsteuer fällig auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld

Auf Umsätze mit virtuellem Spielgeld fällt auch bei gewerblichen Spielern noch keine Umsatzsteuer an. Diese wird erst fällig, wenn das Spielgeld in eine echte Währung getauscht wird, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Das Spielen selbst sei keine Beteiligung am realen Wirtschaftsleben. (Az: V R 38/19)

Textgröße ändern:

Im Streitfall geht es um ein Onlinespiel, das die reale Welt simuliert. Es gibt beispielsweise Grundstücke, Häuser, Möbel, Autos, Kunst und Kleidung. All dies kann mit virtuellen Spiel-Dollar ge- und verkauft oder auch vermietet werden. Der US-Spielebetreiber betreibt zudem eine Börse, auf der gegen Gebühr Spiel-Dollar gegen echte Dollar gehandelt und auf andere Spieler übertragen werden.

Der Kläger betreibt dieses Spiel gewerbsmäßig und hat hierfür ein Gewerbe für "Internethandel mit Waren aller Art" angemeldet. Insbesondere kauft er im Onlinespiel Land, teilt dies auf und vermietet die Parzellen weiter. Spielgeld-Gewinne tauscht er dann an der Börse des Spielebetreibers gegen Dollar um.

Mit dem Finanzamt streitet er über den Umfang der hierfür von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer. Wie nun der BFH entschied, ist Umsatzsteuer erst dann zu zahlen, wenn der gewerbliche Spieler sein Spielgeld in echte Dollar tauscht und damit an andere Spieler verkauft.

Anders als das Finanzamt meinte, wird dagegen auf die spielinternen Umsätze mit dem virtuellen Spielgeld noch keine Umsatzsteuer fällig: Das Spiel sei keine Beteiligung am realen Wirtschaftsleben, erklärte der BFH. "Eine wesentliche Eigenschaft des Spielens ist es gerade, in Abgrenzung zur realen Welt eine Subwelt mit eigenen Regeln, Rollen und Zielen zu schaffen."

Y.Destro--PV

Empfohlen

Nach Amoklauf des Sohnes in den USA: Vater muss 15 Jahre in Haft

Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Schusswaffenangriff eines Jugendlichen auf eine Schule in den USA ist dessen Vater am Donnerstag zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Colin Gray hatte seinem Sohn Colt das Gewehr geschenkt, mit dem dieser im Bundesstaat Georgia vier Menschen ermordete. Der Richter blieb mit der Strafe laut örtlichen Medien deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach 80 Jahren Gefängnis zurück.

Getötete 29-Jährige in Trier: Mann und Frau unter Mordverdacht festgenommen

Eineinhalb Wochen dem Fund einer getöteten 29-Jährigen in ihrer Wohnung in Trier haben die Ermittler zwei Tatverdächtige im Saarland festgenommen. Der 35-jährige Mann und die 25-jährige Frau stehen im Verdacht, die Studentin getötet zu haben, um sich zu bereichern, wie die Staatsanwaltschaft Trier am Donnerstag mitteilte. Gegen sie wurden Haftbefehle wegen Mordes erlassen.

Millionenschaden bei Brand in historischem Schloss in Sachsen-Anhalt

Ein Brand in einem historischen Schloss in Sachsen-Anhalt hat für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt und einen Millionenschaden verursacht. Das Jahrhunderte alte Gebäude in Wallhausen im Landkreis Mansfeld-Südharz geriet in der Nacht zum Donnerstag in Brand, wie ein Feuerwehrsprecher vor Ort sagte. Laut Polizei wurde das Gebäude durch den Brand erheblich beschädigt, der Schaden dürfte ersten Schätzungen zufolge im Millionenbereich liegen.

George und Amal Clooney fliehen wegen Waldbrand aus Luxus-Anwesen in Südfrankreich

Der Hollywood-Schauspieler George Clooney und seine Ehefrau Amal sind wegen eines sich schnell ausbreitenden Waldbrands aus ihrem Anwesen in Südfrankreich geflohen. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Ahnung, ob unser wunderschönes Zuhause diesen schrecklichen Moment überstehen wird", schrieben sie in einem Brief an den Bürgermeister der Stadt Brignoles, aus dem das Magazin "People" zitierte. Sie hofften, alle ihre Nachbarn seien in Sicherheit, betonte das Paar.

Textgröße ändern: