Pallade Veneta - Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen

Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen


Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen
Ermittler: Amokläufer von Heidelberg war Einzeltäter ohne soziale Bindungen

Der Amokläufer von Heidelberg, der im Januar in der Universität der Stadt eine Studentin und sich selbst erschoss sowie drei weitere Menschen verletzte, ist Erkenntnissen der Ermittler zufolge ein Einzeltäter ohne sozialen Bindungen gewesen. Es habe keine Mittäter, bewussten Helfer oder Anstifter gegeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Rund sieben Wochen nach der Tat stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss.

Textgröße ändern:

Das Motiv des 18-Jährigen blieb unklar. Es spreche aber einiges dafür, dass er sich mit der Tat für eine in seiner Vorstellung erlittene Kränkung habe rächen wollen. 2018 und 2019 habe er sich wegen akuter Suizidvorstellungen stationär psychiatrisch behandeln lassen. Ihm wurden mehrere psychiatrische Störungen diagnostiziert, darunter eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.

Diese sei mit einer starken Verminderung des Selbstwertgefühls einhergegangen. Dieser Hass gegen sich selbst und Andere könne als maßgeblicher Grund für die Tat angesehen werden. Es sei plausibel, dass sich der 18-Jährige im Verlauf seines ersten Semesters an der Universität Heidelberg grundlegend missverstanden gefühlt haben könnte.

Eine Beziehung zu seinen Opfern konnte nicht festgestellt werden. Es habe auch keinen konkreten Tatanlass gegeben. Die Tat habe er seit spätestens Ende Dezember geplant.

Hinweise für ein rechtsradikales Motiv ergaben sich nicht. Der 18-Jährige habe sich 2019 einmalig für eine Fördermitgliedschaft in der rechtsextremen Kleinpartei Der III. Weg interessiert, sie aber nie erhalten. Weitere Kontakte in die rechte Szene hatte er nicht. Es gebe keine Hinweise, dass eine Sympathie mit rechtsextremen Ideologien Anlass des Amoklaufs gewesen sein könnte.

Anfang Januar habe er einen privaten Waffenverkäufer aus Wien kontaktiert. Ihm gegenüber gab sich der 18-Jährige als angehender Jäger aus. Mitte Januar kam es in einem Wiener Waffengeschäft zum Kauf von insgesamt drei Waffen, eine davon kaufte er von dem privaten Verkäufer.

Zwischen Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe an den Käufer muss laut österreichischem Waffgengesetz eine dreitägige "Abkühlphase" liegen. In Bezug auf die Waffe, mit der der Täter in den Hörsaal schoss, sei diese Wartezeit nicht vollständig eingehalten worden. Das österreichische Waffenrecht sieht allerdings keine Sanktion im Fall eines solchen Verstoßes vor.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt jedoch gegen den Inhaber des Waffengeschäfts und seinen Mitarbeiter wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Nach Ansicht der Ermittler wäre der Täter bei korrekter Einhaltung der "Abkühlphase" zum Tatzeitpunkt nicht im Besitz der Waffe gewesen und hätte die Tat nicht in der gegebenen Art und Weise ausführen können.

Der 18-Jährige hatte Ende Januar an der Heidelberger Universität während einer Vorlesung eine 23-jährige Studentin erschossen. Der Amokläufer verletzte zudem drei weitere Studierende durch Schüsse. Anschließend beging der Kommilitone der attackierten Studenten im Außenbereich der Hochschule Suizid.

M.Romero--PV

Empfohlen

Nach Amoklauf des Sohnes in den USA: Vater muss 15 Jahre in Haft

Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Schusswaffenangriff eines Jugendlichen auf eine Schule in den USA ist dessen Vater am Donnerstag zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Colin Gray hatte seinem Sohn Colt das Gewehr geschenkt, mit dem dieser im Bundesstaat Georgia vier Menschen ermordete. Der Richter blieb mit der Strafe laut örtlichen Medien deutlich hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach 80 Jahren Gefängnis zurück.

Getötete 29-Jährige in Trier: Mann und Frau unter Mordverdacht festgenommen

Eineinhalb Wochen dem Fund einer getöteten 29-Jährigen in ihrer Wohnung in Trier haben die Ermittler zwei Tatverdächtige im Saarland festgenommen. Der 35-jährige Mann und die 25-jährige Frau stehen im Verdacht, die Studentin getötet zu haben, um sich zu bereichern, wie die Staatsanwaltschaft Trier am Donnerstag mitteilte. Gegen sie wurden Haftbefehle wegen Mordes erlassen.

Millionenschaden bei Brand in historischem Schloss in Sachsen-Anhalt

Ein Brand in einem historischen Schloss in Sachsen-Anhalt hat für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt und einen Millionenschaden verursacht. Das Jahrhunderte alte Gebäude in Wallhausen im Landkreis Mansfeld-Südharz geriet in der Nacht zum Donnerstag in Brand, wie ein Feuerwehrsprecher vor Ort sagte. Laut Polizei wurde das Gebäude durch den Brand erheblich beschädigt, der Schaden dürfte ersten Schätzungen zufolge im Millionenbereich liegen.

George und Amal Clooney fliehen wegen Waldbrand aus Luxus-Anwesen in Südfrankreich

Der Hollywood-Schauspieler George Clooney und seine Ehefrau Amal sind wegen eines sich schnell ausbreitenden Waldbrands aus ihrem Anwesen in Südfrankreich geflohen. "Zum jetzigen Zeitpunkt haben wir keine Ahnung, ob unser wunderschönes Zuhause diesen schrecklichen Moment überstehen wird", schrieben sie in einem Brief an den Bürgermeister der Stadt Brignoles, aus dem das Magazin "People" zitierte. Sie hofften, alle ihre Nachbarn seien in Sicherheit, betonte das Paar.

Textgröße ändern: