Pallade Veneta - Ebling will nach Missbrauchsfall von Edenkoben Fußfesselregel überprüfen

Ebling will nach Missbrauchsfall von Edenkoben Fußfesselregel überprüfen


Ebling will nach Missbrauchsfall von Edenkoben Fußfesselregel überprüfen
Ebling will nach Missbrauchsfall von Edenkoben Fußfesselregel überprüfen / Foto: ARMANDO BABANI - AFP/Archiv

Nach der mutmaßlichen Entführung und dem sexuellen Missbrauch einer Zehnjährigen im rheinland-pfälzischen Edenkoben hat Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) die Überprüfung der bestehenden Regeln zum Anlegen von Fußfesseln auch unter Zwang angekündigt. Die Landesregierung werde im Rahmen einer Novelle entsprechende Regeln schaffen, teilten die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP am Freitag nach einer gemeinsamen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss in Mainz mit.

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Alle drei Fraktionen begrüßten die Ankündigung Eblings. "Wir sind schockiert über die fürchterliche Sexualstraftat in Edenkoben", erklärten die polizeipolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Klinkel, der innenpolitische Sprecher der Grünen, Carl-Bernhard von Heusinger, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Philipp Fernis.

"Nach jetzigem Kenntnisstand haben Polizei und Justizbehörden nach den rechtlichen Möglichkeiten alles getan", fügten sie hinzu. Dagegen sei aber ein gesetzlicher Handlungsbedarf in Bezug auf das Anlegen von Fußfesseln auch unter Zwang erkennbar.

Am Montag soll ein 61-Jähriger das zehnjährige Mädchen auf dem Weg zur Schule in Edenkoben entführt und sexuell missbraucht haben. Ihm wird vorgeworfen, das Kind in sein Auto gezerrt und sich dann an ihm vergangen zu haben. Bei einer späteren Verfolgungsjagd mit der Polizei soll er mindestens drei Unfälle verursacht haben. Er kam noch am Montag in Untersuchungshaft.

Der 61-Jährige ist bereits mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft und hätte eine Fußfessel tragen müssen. Dies lehnte er nach Angaben der Ermittler aber ab. Das Oberlandesgericht Zweibrücken muss noch über eine Beschwerde des Manns gegen die Maßnahme entscheiden. Ein Anlegen unter Zwang ist laut Gesetz in Rheinland-Pfalz bislang nicht möglich.

Y.Destro--PV

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