Pallade Veneta - Juristischer Teilsieg für zwangsversetzten ranghohen niedersächsischen Polizisten

Juristischer Teilsieg für zwangsversetzten ranghohen niedersächsischen Polizisten


Juristischer Teilsieg für zwangsversetzten ranghohen niedersächsischen Polizisten
Juristischer Teilsieg für zwangsversetzten ranghohen niedersächsischen Polizisten / Foto: Jens Schlueter - AFP/Archiv

Der wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens an eine Polizeiakademie zwangsversetzte kommissarische Leiter der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) von Niedersachsen, Uwe Lange, hat einen juristischen Teilsieg errungen. Das Verwaltungsgericht in Hannover stufte seine Abordnung nach Angaben vom Freitag in einem von Lange angestrengten Eilverfahren als rechtswidrig ein und hob sie zunächst auf.

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Die Entbindung Langes von Leitungsaufgaben an der Spitze der ZPD billigte das Gericht zugleich jedoch. Dabei handle es sich um eine vom Dienstherrn vorgenommene Änderung seines Aufgabenbereichs. Wolle ein Beamter in einem Eilverfahren erfolgreich auch dagegen vorgehen, müsse er Eilbedürftigkeit darlegen, hieß es. Dies sei im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Auch habe Lange keinen Anspruch auf eine Aufgabenrückübertragung glaubhaft gemacht.

Die Abordnung an die niedersächsischen Polizeiakademie zwecks Koordinierung eines Digitalprojekts durch das Landesinnenministerium in Hannover war laut Gericht indes rechtswidrig, weil der Bescheid keine Begründung enthielt. Auch aus den Verwaltungsvorgänge sei nicht ersichtlich, ob und in welcher Weise die Behörde im vorliegenden Fall eine Ermessensentscheidung getroffen habe. Dies schreibe das niedersächsische Landesbeamtengesetz allerdings vor.

Der von Lange angefochtene Versetzungsbescheid werde auch im nachfolgenden Hauptsacheverfahren voraussichtlich keinen Bestand haben, wie das Gericht weiter ausführte. Es habe deshalb nun in dem Eilverfahren entschieden, dass dessen Klage bis zur abschließenden Entscheidung aufschiebende Wirkung entfalte. Im Fall der parallelen Entbindung von Leitungsfunktionen seien schwere Nachteile für Lange während des Disziplinarverfahrens indes nicht zu erwarten, auch sei dieses Vorgehen des Innenministerium "nachvollziehbar".

Das Innenministerium in Hannover hatte Lange Ende August von seinen Aufgaben entbunden. Hintergrund sei "eine dienstrechtliche Prüfung von Hinweisen auf Verfehlungen bei der Wahrnehmung seiner Führungsaufgaben", teilte es damals ohne Nennung genauerer Einzelheiten mit. Einem Medienbericht zufolge soll Lange als Leiter der ZPD Hinweisen auf unangebrachtes und übertrieben hartes Verhalten eines Polizeimitarbeiters lediglich zögerlich nachgegangen sein.

Die ZPD ist eine zentrale Unterstützungsabteilung in der niedersächsischen Landespolizei mit mehr als 2000 Mitarbeitenden. Zur ihr gehört unter anderem die Bereitschaftspolizei. Außerdem kümmert sie sich um die polizeiliche IT- sowie Kommunikationsinfrastruktur und betreibt etwa auch eigene Werkstätten.

Lange wurde im März von Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) zunächst übergangsweise mit der Führung der ZPD beauftragt, nachdem deren bisherige Polizeipräsidentin Christiana Berg aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt worden war. Lange war zuvor Bergs Stellvertreter. Bis auf Weiteres übernahm zunächst ZPD-Vizepräsidentin Kathleen Arnhold die Leitung.

R.Lagomarsino--PV

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