Pallade Veneta - Transparency Deutschland: Neue Regeln für Lobbyregister kein "großer Wurf"

Transparency Deutschland: Neue Regeln für Lobbyregister kein "großer Wurf"


Transparency Deutschland: Neue Regeln für Lobbyregister kein "großer Wurf"
Transparency Deutschland: Neue Regeln für Lobbyregister kein "großer Wurf" / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland sieht in den geplanten schärferen Regeln für das Lobbyregister "viele kleine Schritte nach vorn", aber keinen "großen Wurf". Die "wirklich heißen Eisen" würden nicht angepackt, erklärte der Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik der Organisation, Norman Loeckel, in Berlin mit Blick auf den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition, über den in der Nacht zum Freitag im Bundestag abgestimmt wird.

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Konkret bedauerte Loeckel, dass Ausnahmeregeln für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen nicht abgeschafft würden. Auch eine unabhängige Kontrollinstanz in Form eines Lobbybeauftragten werde es weiterhin nicht geben. Ausgeklammert würden auch Transparenzvorgaben zum sogenannten exekutiven Fußabdruck, obwohl diese im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart worden seien.

"Entscheidend ist jetzt, dass die Ampel diesen wie versprochen zeitnah ergänzend auf den Weg bringt – hier ist das Innenministerium in der Pflicht", betonte Loeckel. Beim exekutiven Fußabdruck geht es um die Offenlegung, welche Lobbyisten oder Verbände beim Erarbeiten von Vorlagen durch die Ministerien in welcher Form mitgewirkt haben. Bislang gibt es Vorschriften hierzu nur für die Parlamentsarbeit.

Loeckel lobte aber, dass künftig Transparenzvorgaben für Lobbyismus gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Abgeordneten sowie von Referatsleiterinnen und Referatsleitern in Ministerin berücksichtigt und die Schwelle zur Registrierungspflicht abgesenkt werde. Zudem müssten Beteiligte künftig konkret benennen, zu welchen Gesetzen und Verordnungen sie gearbeitet haben. Dies sei "ein großer inhaltlicher Mehrwert".

Das Lobbyregister war Anfang 2022 eingerichtet worden. Seither müssen sich Lobbyistinnen und Lobbyisten beim Bundestag oder der Bundesregierung in das Register eintragen. Dieses ist öffentlich einsehbar. Mit der Neuregelung werden die Transparenzregeln verschärft. Auch der mit der Lobbyarbeit verbundene finanzielle Aufwand muss künftig offengelegt werden, ebenso die Herkunft der Mittel.

U.Paccione--PV

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