Pallade Veneta - Prozess um islamistisch motivierte Messerangriffe in Duisburg begonnen

Prozess um islamistisch motivierte Messerangriffe in Duisburg begonnen


Prozess um islamistisch motivierte Messerangriffe in Duisburg begonnen
Prozess um islamistisch motivierte Messerangriffe in Duisburg begonnen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Rund ein halbes Jahr nach den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffen mit einem Toten in Duisburg hat am Montag vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf der Prozess begonnen. Angeklagt ist ein heute 27-jähriger mutmaßlicher Islamist. Die Bundesanwaltschaft wirft Maan D. Mord, versuchten Mord sowie gefährliche und schwere Körperverletzung vor. Der Syrer sitzt seit dem 24. April in Untersuchungshaft.

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Laut der zum Auftakt verlesenen Anklage folgte D. während der Tat der Ideologie der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Daher habe er die freiheitliche Lebensweise abgelehnt, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten und vermeintlich Ungläubige in Deutschland töten wollen, wie der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte.

Die Bundesanwaltschaft wirft D. vor, in der Nacht zum Ostersonntag einen 35-Jährigen bei einer zufälligen Begegnung in der Duisburger Innenstadt mit einem Messer attackiert zu haben. Er stach diesem demnach mindestens 28 Mal in Bauch, Kopf und Nacken. Danach floh er unerkannt vom Tatort. Das Opfer starb noch am selben Tag an seinen Verletzungen.

Neun Tage später sei D. dann in ein Fitnessstudio gegangen mit dem Ziel, "möglichst viele Männer zu töten". Im Bereich von Dusche und Umkleide habe er wahllos drei Männer mit einem Messer angegriffen und ihnen zum Teil mehrfach in den Oberkörper gestochen. Eines der Opfer schwebte noch Tage später in Lebensgefahr. Der Anklage nach stach D. außerdem einem Ersthelfer zweimal in den Oberschenkel.

Der Angeklagte sei während der Tat nach seinem Selbstverständnis "Soldat des IS" gewesen, wie der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Rande des Prozessauftakts vor Journalisten sagte. Alle Menschen, die in Deutschland am gesellschaftlichen Leben teilnähmen und sich nicht der Scharia verpflichtet fühlten, seien aus dessen Sicht "todeswürdig" gewesen. Die Taten seien daher ein Angriff auf das freiheitlich-demokratische System.

Das Gericht setzte für den Prozess zahlreiche Termine bis zum 22. Januar kommenden Jahres an.

H.Lagomarsino--PV

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