Pallade Veneta - Nach Angriff im Gefängnis gestorbener korsischer Separatist Colonna beigesetzt

Nach Angriff im Gefängnis gestorbener korsischer Separatist Colonna beigesetzt


Nach Angriff im Gefängnis gestorbener korsischer Separatist Colonna beigesetzt
Nach Angriff im Gefängnis gestorbener korsischer Separatist Colonna beigesetzt

Der nach dem Angriff eines Mithäftlings im Gefängnis gestorbene korsische Separatist Yvan Colonna ist am Freitag beigesetzt worden. Hunderte Trauergäste nahmen an der Beerdigung des 61-Jährigen im Dorf Cargèse im Süden Korsikas teil. Colonna hatte vor seinem Tod eine lebenslange Haftstrafe wegen der Ermordung des Präfekten Claude Erignac verbüßt. Anfang März war er im Gefängnis in Arles von einem Mithäftling lebensgefährlich verletzt worden.

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Am Montag war Colonna seinen schweren Verletzungen erlegen. Der Angriff auf den Korsen hatte auf der Mittelmeerinsel alte Spannungen wieder entfacht. Es kam zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der Polizei und Demonstranten, die dem französischen Staat eine Mitverantwortung für den Angriff auf Colonna vorwarfen.

Wegen der Unruhen stellte Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron in der vergangenen Woche eine Debatte über eine Autonomie der Insel in Aussicht. Macron nahm Reformen in den Blick, "welche die historischen, geografischen und kulturellen Besonderheiten Korsikas" anerkennen sollen. Dabei müsse aber klar sein, dass Korsika zur französischen Republik gehöre.

Die Befürworter der Unabhängigkeit von Frankreich haben auf Korsika in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren, doch viele Korsen fordern mehr Autonomie für die Insel. Sie setzen sich unter anderem dafür ein, inhaftierte Gesinnungsgenossen in Gefängnisse auf der Insel zu verlegen. Der Sonderstatus Korsikas solle außerdem in der Verfassung erwähnt werden.

Colonna, ein korsischer Schäfer und Unabhängigkeitskämpfer, war in Frankreich wegen der Ermordung des Präfekten Claude Erignac im Februar 1998 schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Colonna hatte die Tat stets bestritten und war bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen. Die Straßburger Richter wiesen seine Klage jedoch als nicht zulässig ab.

B.Cretella--PV

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